15.02.2022 – 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr (3 Nettozeitstunden).
Behandelt werden Fragen rund um die Verwalterbestellung und die Abberufung sowie das neue Haftungssystem
199,00 €
exkl. MwSt.
15.02.2022 – 13.00 Uhr bis 16.15 Uhr (3 Nettozeitstunden).
Behandelt werden Fragen rund um die Verwalterbestellung und die Abberufung sowie das neue Haftungssystem
Die Rolle des WEG-Verwalters hat sich durch die WEG-Reform grundlegend und tiefgreifend geändert. Vieles ist einfacher geworden, so etwa in der Vertretung der Gemeinschaft nach außen. Neben neuen Möglichkeiten sind aber auch bisher unbekannte Aufgaben hinzugekommen, z. B. ist der Verband nun für die Störungsabwehr wegen baulicher Veränderungen oder unzulässigen Nutzungen durch einzelne Eigentümer zuständig. Das Seminar erläutert typische Themenfelder und gibt Handlungsempfehlungen. Erörtert wird anhand konkreter Themen, wann ein Beschluss erforderlich ist und wann der Verwalter selbsttätig handeln darf und manchmal auch handeln muss. Ausführlich werden das neue Vertretungsrecht und die Aufgaben des Verwalters analysiert. Behandelt werden Fragen rund um die Verwalterbestellung und die Abberufung sowie das neue Haftungssystem. Ein Ausblick wird auf den zertifizierten Verwalter erfolgen.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
Referent: VRiLG Dr. Zschieschack, Frankfurt am Main
Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt am Main. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber der NZM. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent u. a. bei der Deutschen Richterakademie sowie in der Fortbildung von Rechtsanwälten und Verwaltern tätig. Er hat für Hessen an den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform teilgenommen und kommentiert die für den Verwalter relevanten Vorschriften des neuen WEG im Münchner Kommentar und im Jennißen.
Preis: 199,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 3 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 3 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Präsentationsform | Onlineseminar |
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