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Zutritt zur Eigentumswohnung – Durchsetzung des Betretungsrechts gegenüber Eigentümer und Mieter

Zutritt zur Eigentumswohnung – Durchsetzung des Betretungsrechts gegenüber Eigentümer und Mieter

165,00 

16.02.2023 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Häufig ist es dringend erforderlich, dass Sie als WEG-Verwalter eine Wohnung, den dazugehörigen Keller etc. betreten. Und auch als beratender Rechtsanwalt wissen Sie: In sehr vielen Fällen gestaltet sich das schwierig, weil Mieter oder Eigentümer nicht kooperieren

Beschreibung

Häufig ist es dringend erforderlich, dass Sie als WEG-Verwalter eine Wohnung, den dazugehörigen Keller etc. betreten müssen. Und auch als Rechtsanwalt treffen Sie immer wieder auf verschiedenste Szenarien, etwa diese: Es liegt ein Wasserschaden vor und die Ursache muss festgestellt werden; für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen müssen Badezimmer, Balkon etc. betreten werden; Verbrauchserfassungsgeräte müssen abgelesen oder ausgetauscht werden; der Umfang nicht gestatteter baulicher Veränderungen muss überprüft werden.

Kompliziert wird es, wenn die Sondereigentumseinheit vermietet ist und noch komplizierter, wenn der vermietende Eigentümer sich um nichts kümmert.

Unser Online-Seminar bietet Impulse zur praktischen Handhabung der angesprochenen Themen und Lösungsmöglichkeiten für Verwalter und Rechtsanwälte.

Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!

Unser Fach-Referent

Barry Sankol ist WEG-Richter beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Durch seine langjährige Erfahrung kann er Ihnen hautnah wertvolle Praxis-Tipps an die Hand geben, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag erfolgreich einbringen können.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Grundlagen zu den Rechtsverhältnissen zwischen der GdWE, dem Verwalter, dem Wohnungseigentümer und dem Mieter
  • Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber der GdWE nach § 14 WEG
  • Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber einem anderen Eigentümer nach § 14 WEG
  • Duldungspflicht des Mieters nach § 15 WEG
    • bei Erhaltungsmaßnahmen
    • bei baulichen Veränderungen
    • unbekannter Mieter – und nun?
  • Duldungspflicht aus Vereinbarung (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung)
  • Besondere Probleme rund um die richtige Ankündigung
    • „Gefahr im Verzug“ vs. rechtzeitige Ankündigung
    • Wie muss eine richtige Ankündigung aussehen?
    • Ankündigungspflicht des Verwalters auch gegenüber Mieter!?
    • Folgen einer fehlerhaften Ankündigung
  • Praxisbeispiele
    • Betretungsrecht nach Wasserschaden
    • Betretungsrecht zur Wartung von Rauchwarnmeldern
    • „Selbstvornahme“, Betretungsrecht bei fehlender Erreichbarkeit?
    • Betretungsrecht bei beschlossenem hydraulischem Abgleich
  • Pflichtenprogramm des Verwalters im Zusammenhang mit dem Betretungsrecht
  • Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Zutrittsverweigerung
  • Prozessuale Besonderheiten und Fallstricke
    • Richtiger Klagantrag – Gestattung und/oder Duldung?
    • Einstweilige Verfügung
    • Die richtige Vollstreckung
    • Besonderheiten bei vermieteter Sondereigentumseinheit

Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

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