Häufig ist es dringend erforderlich, dass Sie als WEG-Verwalter eine Wohnung, den dazugehörigen Keller etc. betreten müssen. Und auch als Rechtsanwalt treffen Sie immer wieder auf verschiedenste Szenarien, etwa diese: Es liegt ein Wasserschaden vor und die Ursache muss festgestellt werden; für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen müssen Badezimmer, Balkon etc. betreten werden; Verbrauchserfassungsgeräte müssen abgelesen oder ausgetauscht werden; der Umfang nicht gestatteter baulicher Veränderungen muss überprüft werden.
Kompliziert wird es, wenn die Sondereigentumseinheit vermietet ist und noch komplizierter, wenn der vermietende Eigentümer sich um nichts kümmert.
Unser Online-Seminar bietet Impulse zur praktischen Handhabung der angesprochenen Themen und Lösungsmöglichkeiten für Verwalter und Rechtsanwälte.
Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!
Unser Fach-Referent
Barry Sankol ist WEG-Richter beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Durch seine langjährige Erfahrung kann er Ihnen hautnah wertvolle Praxis-Tipps an die Hand geben, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag erfolgreich einbringen können.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Grundlagen zu den Rechtsverhältnissen zwischen der GdWE, dem Verwalter, dem Wohnungseigentümer und dem Mieter
- Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber der GdWE nach § 14 WEG
- Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber einem anderen Eigentümer nach § 14 WEG
- Duldungspflicht des Mieters nach § 15 WEG
- bei Erhaltungsmaßnahmen
- bei baulichen Veränderungen
- unbekannter Mieter – und nun?
- Duldungspflicht aus Vereinbarung (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung)
- Besondere Probleme rund um die richtige Ankündigung
- „Gefahr im Verzug“ vs. rechtzeitige Ankündigung
- Wie muss eine richtige Ankündigung aussehen?
- Ankündigungspflicht des Verwalters auch gegenüber Mieter!?
- Folgen einer fehlerhaften Ankündigung
- Praxisbeispiele
- Betretungsrecht nach Wasserschaden
- Betretungsrecht zur Wartung von Rauchwarnmeldern
- „Selbstvornahme“, Betretungsrecht bei fehlender Erreichbarkeit?
- Betretungsrecht bei beschlossenem hydraulischem Abgleich
- Pflichtenprogramm des Verwalters im Zusammenhang mit dem Betretungsrecht
- Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Zutrittsverweigerung
- Prozessuale Besonderheiten und Fallstricke
- Richtiger Klagantrag – Gestattung und/oder Duldung?
- Einstweilige Verfügung
- Die richtige Vollstreckung
- Besonderheiten bei vermieteter Sondereigentumseinheit
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).