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WEG-Reform: Kostenverteilung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht – (fast) alles neu!

WEG-Reform: Kostenverteilung, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Vermögensbericht – (fast) alles neu!

199,00 

26.01.2022- 14.00 Uhr bis 16.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).

Ein Richter erklärt, worauf jetzt bei Kostenbeschlüssen, Jahresabrechnung, Vermögensbericht & Co. zu achten ist

Beschreibung

Die WEG-Reform hat das gesamte Kostenwesen von der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bis hin zu Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung komplett umgestaltet. Zusätzlich wurde der Vermögensbericht eingeführt. Das Seminar stellt die für die Verwaltungspraxis entscheidenden Neuregelungen dar und erläutert anhand von Beschlussbeispielen die neuen Möglichkeiten und Grenzen der Beschlusskompetenzen. Zudem wird mit der Musterabrechnung 3.0 ein erstes Abrechnungsmodell vorgestellt.
Eingehend erörtert werden die für die Verwaltungspraxis wichtigen Auswirkungen auf die Anfechtbarkeit von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan.

Die Teilnehmer erfahren, welche Probleme aus Sicht der Gerichte bestehen und wie sie diese am besten lösen können.

Erleben Sie, was Sie in diesem Seminar erwartet!

Thema: Seminar-Teaser | Länge: 2:43

Unser Referent Dr. Zschieschack ist Vorsitzender Richter einer zentralen WEG-Berufungskammer und gibt den Teilnehmern wertvolle Tipps für Ihre Praxis.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Kostenbeschlüsse – ihre rechtssichere Formulierung – ihre Grenzen
    • Können Fensterreparaturen jetzt dem Wohnungseigentümer auferlegt werden?
    • Vereinbarte Öffnungsklausel vs. Gesetzliche Öffnungsklausel – was hat Vorrang?
    • Besondere Nutzungen, besonderer Verwaltungsaufwand, Umzugskostenpauschale – was geht noch nach Wegfall des § 21 Abs. 7 WEG aF?
  • Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung – die wesentlichen Änderungen
    • Was muss der Verwalter vorlegen und worüber wird ein Beschluss gefasst?
  • Auswirkungen der neuen Rechtslage auf den Eigentümerwechsel
  • Verwalterwechsel – wen trifft die gesetzliche Pflicht?
  • Vermögensbericht
    • Vermögensbericht vs. Rechnungslegungspflicht
    • Vermögensbericht und Entlastung
    • Inhalt und Aufgliederung des Vermögensberichts
    • Übergangsrecht
  • Prozessuales – Anfechtungsklage
    • Die Anfechtungsklage aus Sicht des Verwalters
  • Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung
  • Durchsetzung und Vollstreckung des Anspruchs auf Vorlage der Jahresabrechnung

 

Referent: VRiLG Dr. Zschieschack, Frankfurt am Main Dr. Frank Zschieschack ist Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt am Main. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber der NZM. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent u. a. bei der Deutschen Richterakademie sowie in der Fortbildung von Rechtsanwälten und Verwaltern tätig. Er hat für Hessen an den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform teilgenommen, ist u.a. Mitautor eines Handbuches zur WEG-Reform und kommentiert das neue WEG-Recht im MüKoBGB und im Jennißen.

 

Preis: 199,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

 

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen (2,5 Nettozeitstunden).

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Über die Teilnahme an dem Online-Seminar wird eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt (2,5 Nettozeitstunden).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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