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WEG-Reform: E-Ladestation, Barrierefreiheit & Co. – die besonderen baulichen Veränderungen

WEG-Reform: E-Ladestation, Barrierefreiheit & Co. – die besonderen baulichen Veränderungen

139,00 

31.03.2021 – 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden nach § 15 FAO)

Rechtsanwalt Marcus Greupner behandelt vertieft die Besonderheiten privilegierter baulicher Veränderungen und gibt Tipps für die Rechtspraxis.

Beschreibung

Schwerpunkt der WEG-Reform ist die komplette Änderung des Rechts der baulichen Veränderung. Jeder Wohnungseigentümer hat jetzt einen Anspruch auf Durchführung privilegierter baulicher Veränderungen oder bauliche Veränderungen ohne Beeinträchtigungen. Die Gemeinschaft hat ein Wahlrecht, wie sie diesen Anspruch erfüllen will. Von großer Bedeutung für die Praxis werden die Fälle sein, in denen eine ausbauwillige Mehrheit privilegierte bauliche Veränderungen durchführen will. In Verbindung mit den neuen Beschlusskompetenzen zur Verteilung von Kosten und Nutzen ergeben sich eine Vielzahl von Fragestellungen, die in dem Seminar vertieft behandelt werden. Die Teilnehmer erhalten wertvolle Tipps für ihre Rechtspraxis.

 

In diesem Seminar werden insbesondere folgende Themen behandelt:

  • Anspruch auf privilegierte bauliche Veränderungen
    • Besonderheiten, wenn ausbauwillige Mehrheit die bauliche Veränderung wünscht
  • Gestattung der baulichen Veränderung durch den Wohnungseigentümer oder Durchführung durch die Gemeinschaft – was ist wann sinnvoller?
  • E-Ladestation – von der einzelnen Wallbox bis zur komplett neuen Ladeinfrastruktur
  • Barrierefreiheit – von der breiteren Wohnungseingangstür bis zum Einbau eines Aufzugs
  • Einbruchschutz – von dem Fenstergitter bis zur Videoüberwachung
  • Schnelles Internet
  • Probleme der Beschlussfassung
    • Entscheidungsgrundlage, Informationsmanagement, die neue Rolle des Verwalters
    • Beschlussformulierungen – wer ist hierfür verantwortlich?
    • Umfang der Ermessensausübung; wie weit reicht das Mitbestimmungsrecht der Gemeinschaft?
  • Anspruch auf nachträgliche Teilhabe durch „Nachzügler“
    • Besonderheiten bei Kapazitätsproblemen
    • Was gilt für den Rechtsnachfolger?
    • Beschlussfassung, Abwicklung der Ausgleichspflicht
  • Kosten- und Nutzenverteilung – welche Besonderheiten sind zu beachten?

 

Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind

 

Referent: Marcus Greupner, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im WEG-Recht, ausschließliche Vertretung von Verwaltungsunternehmen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, langjähriger Fachreferent für das WEG-Recht

 

Fortbildungspflicht: Über die Teilnahme wird eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 1,5 Stunden ausgestellt (§ 15 FAO)

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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