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Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? – Darum ist die richtige Unterscheidung so elementar wichtig

Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? – Darum ist die richtige Unterscheidung so elementar wichtig

165,00 

18.04.2023 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? Die Frage aller Fragen im Wohnungseigentum. Die falsche Beantwortung durch Verwalter oder Rechtsanwälte führt zu gravierenden Folgeproblemen; von der Nichtigkeit eines Beschlusses bis hin zu Schadensersatzansprüchen. Unser Seminar beantwortet alle Fragen rund um das Thema Sonder- oder Gemeinschaftseigentum und gibt wertvolle Tipps für Ihre tägliche Praxis.

Beschreibung

Sonder- oder Gemeinschaftseigentum? Die Frage aller Fragen im Wohnungseigentum.
Wird der Verwalter mit der Frage konfrontiert, ob es sich wohl um Sonder- oder um Gemeinschaftseigentum handele, so wird in Wahrheit eine ganz andere, viel entscheidendere Frage gestellt. Nämlich die, wer in der Wohnungseigentümergemeinschaft für den Betrieb und die Erhaltung eines Bauteils, einer Anlage oder Einrichtung des Gebäudes oder der Grundstücksfläche verantwortlich ist und  – wer die Kosten hierfür aufzubringen hat. Dahinter verbirgt sich die grundsätzliche Frage, ob überhaupt eine Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft besteht.

Tatsächlich ist die Abgrenzung des Sondereigentums vom gemeinschaftlichen Eigentum auch für die Rechtsanwälte von großer Bedeutung; ganz gleich, ob sie die Gemeinschaft, den Verwalter oder den einzelnen Wohnungseigentümer veretreten. Die besondere Schwierigkeit liegt darin, dass die wohnungseigentumsrechtliche Unterscheidung zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum den sachenrechtlichen Grundsätzen des BGB wesensfremd ist. Daher handelt es sich bei Zweifels- und Abgrenzungsfragen stets um eine wertende Entscheidung.
Erschwerend kommt hinzu, dass in Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen vielfach unklare, auslegungsbedürftige und sogar unwirksame Regelungen getroffen werden.
Hier ist eine vertiefte Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung gefragt.

Das Seminar konzentriert sich auf typische Probleme der Abgrenzung des Sonder- vom Gemeinschaftseigentum anhand regelmäßig wiederkehrender Fallgestaltungen der Praxis.

Das Online-Seminar bietet Ratschläge zum praktischen Umgang mit den angesprochenen Problemfeldern und Vorschläge zur Vorgehensweise.

Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!

Unser Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, zu 100 % Praktiker und gibt viele wertvolle Tipps.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Der „Geburtsfehler“ des Wohnungseigentumsrechts
    • Der sachenrechtliche Grundsatz der §§ 93, 94 BGB
    • Das WEG: Systembruch als Regel
    • Miteigentum und Sondereigentum
    • Unmöglichkeit der vollständigen Trennung von Sonder- und
      Gemeinschaftseigentum
  • Die Abgrenzungsregeln des WEG
    • 3 Abs. 3 WEG – Sondereigentumsfähigkeit abgeschlossener Räume
    • 5 Abs. 2 WEG – Ausschluss der Sondereigentumsfähigkeit
    • 5 Abs. 1 WEG – Grenzen des Sondereigentums
    • Prüfschema: Grundregel/Ausnahme/Rückausnahme
    • Gesetzliche Sonderregeln zur Sondereigentumsfähigkeit
    • Stellplätze und Grundstücksflächen
    • Exkurs: Sondernutzungsrechte
  • Typische Zweifelsfragen der Praxis und deren Lösung
    • Balkone, Loggien und Dachterrassen
    • Carports und Mehrfachparker
    • Fenster und Türen
    • Rollläden und Jalousien
    • Schlösser, Schlüssel und Schließanlagen
    • Briefkasten-, Gegensprech- und Türöffnungsanlagen
    • Trennwände – Gibt es Mit-Sondereigentum?
    • Kamine und Lüftungsanlagen
    • Wasser-, Heizungs- und andere Versorgungsleitungen
    • Heizkörper, Thermostat- und Absperrventile
    • Fußbodenheizungen
    • Abwasser- und andere Entsorgungsleitungen
    • Der Anwendungsbeschluss als Problemlöser
  • Folgen der fehlgeschlagenen Begründung von Sondereigentum
    • Die Auslegungsregeln der Rechtsprechung
    • Typische Regelungen in der Gemeinschaftsordnung
    • Erhaltungs- oder Kostenlast?

Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.

Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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