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Neue Heizkostenverordnung in der Praxis: Probleme bei Miete und Wohnungseigentum!

Neue Heizkostenverordnung in der Praxis: Probleme bei Miete und Wohnungseigentum!

99,00 

12.01.2022 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Praxistipps – viel Zeit für Ihre Fragen!

Beschreibung

Exakt ein Jahr nach der WEG-Reform ist am 01.12.2021 die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie stellt Verwalter und Juristen vom ersten Tag an vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme. Die neue Heizkostenverordnung enthält eine Vielzahl neuer Verpflichtungen, die zeitlich gestaffelt zu erfüllen sind. Bereits ab dem 01.01.2022 gilt eine monatliche Informationspflicht gegenüber dem Nutzer (insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter), wenn fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert sind. Unser Seminar vermittelt die Grundlagen und wesentlichen Änderungen der Heizkostennovelle, die Verwalter und Juristen zwingend kennen müssen. Die Teilnehmer erhalten wichtige praktische Tipps und haben genügend Gelegenheit, Fragen an den Referenten zu stellen.

Das erwartet Sie:

Thema: Heizkostenverordnung| Länge: 2:14

Unser Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, hält Seminare für die größten Messdienstleister Deutschlands und ist zu 100 % Praktiker.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Neue technische Anforderungen an Verbrauchserfassungsgeräte
    • Pflicht zur Installation fernablesbarer Verbrauchserfassungsgeräte
    • Pflicht zur Installation Smart-Meter-Gateway-fähiger, interoperabler Ausstattungen
    • Pflicht zur Umrüstung von Alt-Verbrauchsausstattungen
    • Ablauf der befristeten Ausnahmeregelung für Ersatz-Einzelgeräte
    • Ausnahmeregelung für technische Unmöglichkeit oder unbilliger Härte
    • Pflicht zur Umrüstung von Übergangs-Ausstattungen
  • Neue Pflicht zur Verbrauchs- und Abrechnungsinformation der Nutzer
    • Monatliche Verbrauchsinformationen
    • Inhalt und Mitteilung der Verbrauchsinformationen
    • Jährliche Abrechnungsinformationen
    • Inhalt und Zugänglichmachen der Abrechnungsinformationen
  • Neue Kürzungsrechte der Nutzer bei Verstößen
    • Kürzungsrecht bei fehlender Fernablesbarkeit
    • Kürzungsrecht bei nicht ausreichender Information
    • Verhältnis der Kürzungsrechte zueinander
    • Ausschluss der Kürzungsrechte für im Wohnungseigentum
    • Verbleibende Ansprüche der Wohnungseigentümer
  • Umsetzung der Geräte-Neuausstattung im Mietrecht
    • Duldungspflichten des Mieters
    • Umlage der Kosten
  • Umsetzung der Geräte-Neuausstattung im Wohnungseigentum
    • Verwaltungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Handlungskompetenzen des Verwalters
    • Duldungspflichten des Wohnungseigentümers
    • Duldungspflichten des Fremdnutzers
    • Kostenumlage im Wohnungseigentum
    • Kostenumlage auf die Nutzer
  • Umsetzung der Informationspflichten im Mietrecht
    • Grundmodelle der praktischen Umsetzung
    • Einbindung des Mietverwalters und des Abrechnungsdienstleisters
    • Datenschutzrechtliche Fragen
    • Kostenumlage auf den Mieter
  • Umsetzung der Informationspflichten im Wohnungseigentum
    • Erfüllung der Informationspflichten bei eigengenutztem Wohnungseigentum
    • Erfüllung der Informationspflichten bei vermietetem Wohnungseigentum
    • Verwaltungskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Datenschutzrechtliche Probleme
    • Kostenumlage

Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.

Preis: 99,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

Mietverwalter, Sachbearbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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