12.01.2022 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).
Praxistipps – viel Zeit für Ihre Fragen!
99,00 €
exkl. MwSt.
12.01.2022 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).
Praxistipps – viel Zeit für Ihre Fragen!
Exakt ein Jahr nach der WEG-Reform ist am 01.12.2021 die neue Heizkostenverordnung in Kraft getreten. Sie stellt Verwalter und Juristen vom ersten Tag an vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme. Die neue Heizkostenverordnung enthält eine Vielzahl neuer Verpflichtungen, die zeitlich gestaffelt zu erfüllen sind. Bereits ab dem 01.01.2022 gilt eine monatliche Informationspflicht gegenüber dem Nutzer (insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter), wenn fernablesbare Zähler und Heizkostenverteiler installiert sind. Unser Seminar vermittelt die Grundlagen und wesentlichen Änderungen der Heizkostennovelle, die Verwalter und Juristen zwingend kennen müssen. Die Teilnehmer erhalten wichtige praktische Tipps und haben genügend Gelegenheit, Fragen an den Referenten zu stellen.
Das erwartet Sie:
Thema: Heizkostenverordnung| Länge: 2:14
Unser Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, hält Seminare für die größten Messdienstleister Deutschlands und ist zu 100 % Praktiker.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 99,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Mietverwalter, Sachbearbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Präsentationsform | Onlineseminar |
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Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.