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Baumängel in der GdWE: Welche Rechte, Pflichten und Haftungsfallen müssen Sie als Verwalter kennen?

Baumängel in der GdWE: Welche Rechte, Pflichten und Haftungsfallen müssen Sie als Verwalter kennen?

Baumängel in der GdWE: Welche Rechte, Pflichten und Haftungsfallen müssen Sie als Verwalter kennen?

129,00 

03.06.2025 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Ein Bauprojekt ganz ohne Mängel und Probleme, gibt es das? Wirklich selten. Ob gemeinschaftliche Erhaltung oder bauliche Veränderung, als Verwalter bereiten Sie die Maßnahmen rechtssicher vor und wickeln sie als Vertreter der „Bauherrin GdWE“ ab. Dieses praxisnahe Online-Seminar zeigt Ihnen viele relevanten Herausforderungen und Lösungen.

Beschreibung

Obwohl der WEG-Verwalter kein Baufachmann ist (und auch nicht sein muss), können die erheblichen Anforderungen, die bei der Vorbereitung und Abwicklung größerer baulicher Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum an ihn gestellt werden, schnell haftungsrelevant werden.

Neben einer zielführenden Beschlussfassung, die schon baurechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen muss, kann auch die Bauphase Probleme aufwerfen, die – auch wenn ein Baufachmann hinzugezogen wird – letztlich vom Verwalter zu lösen sind: zum Beispiel Mängel während der Bauausführung, Verzug oder Abschlagsforderungen, Nachtrags- und Zusatzaufträge.

Rechtssicher agieren muss der Verwalter auch, wenn er die Bauleistungen abnimmt und Mängelansprüche verfolgt. In einem frühen Stadium von Auseinandersetzungen zu Fehlleistungen der am Bau Beteiligten, lange bevor Juristen eingeschaltet werden, kann man leicht Fehler machen, die schwerlich reversibel sind.

In unserem Online-Seminar erläutert Fachanwalt Rüdiger Fritsch anhand typischer Fälle die je nach Projektphase auftretenden Probleme anschaulich und gibt Handlungsvorschläge zu ihrer Lösung.

Insbesondere behandeln wir folgende Themen behandelt und beantworten diese Fragen:

  • Rechte, Pflichten und Haftung des Verwalters bei baulichen Maßnahmen
    • Korrekte Vorbereitung baulicher Maßnahmen der GdWE
    • Einschaltung von Sonderfachleuten
    • Beschlussfassung über die Auftragsvergabe / Vertragsschluss
    • BGB-Werkvertrag oder VOB-Bauvertrag?
    • Der Verwalter als Vertreter der GdWE als Bauherrin
    • Haftungspotential für den Verwalter
  • Probleme während der Bauphase
    • Berechtigung von Abschlagsforderungen
    • Umgang mit Nachtrags- und Zusatzaufträgen
    • Änderungen der Bauausführung
    • Nachbarrechtliche Ansprüche
    • Leistungsverweigerungsrechte des Bestellers
  • Abnahme und Mängelrechte
    • Die werkvertragliche Abnahme und deren Wirkungen
    • Abnahmepflicht und Abnahmeverweigerung
    • Stillschweigende und fiktive Abnahme
    • Mängelanzeige und Mängelrüge
    • Was ist überhaupt ein Baumangel?
    • Leistungsverweigerungs- und Mängelrechte des Bestellers
    • Verjährung von Mängelrechten
  • Organisation und Durchsetzung von Mängelrechten
    • Beschlussfassung der Eigentümerversammlung
    • Kollateralschäden am Sondereigentum
    • Selbständiges Beweisverfahren oder Klage?
    • Mitwirkungspflichten der Sondereigentümer
    • Besonderheiten bei Mehrhausanlagen

Referent:
Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft

Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 


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