Obwohl der WEG-Verwalter kein Baufachmann ist (und auch nicht sein muss), können die erheblichen Anforderungen, die bei der Vorbereitung und Abwicklung größerer baulicher Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum an ihn gestellt werden, schnell haftungsrelevant werden.
Neben einer zielführenden Beschlussfassung, die schon baurechtliche Gesichtspunkte berücksichtigen muss, kann auch die Bauphase Probleme aufwerfen, die – auch wenn ein Baufachmann hinzugezogen wird – letztlich vom Verwalter zu lösen sind: zum Beispiel Mängel während der Bauausführung, Verzug oder Abschlagsforderungen, Nachtrags- und Zusatzaufträge.
Rechtssicher agieren muss der Verwalter auch, wenn er die Bauleistungen abnimmt und Mängelansprüche verfolgt. In einem frühen Stadium von Auseinandersetzungen zu Fehlleistungen der am Bau Beteiligten, lange bevor Juristen eingeschaltet werden, kann man leicht Fehler machen, die schwerlich reversibel sind.
In unserem Online-Seminar erläutert Fachanwalt Rüdiger Fritsch anhand typischer Fälle die je nach Projektphase auftretenden Probleme anschaulich und gibt Handlungsvorschläge zu ihrer Lösung.
Insbesondere behandeln wir folgende Themen behandelt und beantworten diese Fragen:
- Rechte, Pflichten und Haftung des Verwalters bei baulichen Maßnahmen
- Korrekte Vorbereitung baulicher Maßnahmen der GdWE
- Einschaltung von Sonderfachleuten
- Beschlussfassung über die Auftragsvergabe / Vertragsschluss
- BGB-Werkvertrag oder VOB-Bauvertrag?
- Der Verwalter als Vertreter der GdWE als Bauherrin
- Haftungspotential für den Verwalter
- Probleme während der Bauphase
- Berechtigung von Abschlagsforderungen
- Umgang mit Nachtrags- und Zusatzaufträgen
- Änderungen der Bauausführung
- Nachbarrechtliche Ansprüche
- Leistungsverweigerungsrechte des Bestellers
- Abnahme und Mängelrechte
- Die werkvertragliche Abnahme und deren Wirkungen
- Abnahmepflicht und Abnahmeverweigerung
- Stillschweigende und fiktive Abnahme
- Mängelanzeige und Mängelrüge
- Was ist überhaupt ein Baumangel?
- Leistungsverweigerungs- und Mängelrechte des Bestellers
- Verjährung von Mängelrechten
- Organisation und Durchsetzung von Mängelrechten
- Beschlussfassung der Eigentümerversammlung
- Kollateralschäden am Sondereigentum
- Selbständiges Beweisverfahren oder Klage?
- Mitwirkungspflichten der Sondereigentümer
- Besonderheiten bei Mehrhausanlagen
Referent:
Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.