16.11.2026 – 10.00 Uhr bis 11:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft getreten und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als "Heizungsgesetz" – ab. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, ordnet diese im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ein und zeigt, welche Auswirkungen sich für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren WEG-Verwalter ergeben.
16.11.2026 – 10.00 Uhr bis 11:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).
Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ist in Kraft getreten und löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als "Heizungsgesetz" – ab. Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, ordnet diese im Vergleich zur bisherigen Rechtslage ein und zeigt, welche Auswirkungen sich für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren WEG-Verwalter ergeben.
Seminarbeschreibung
Erst zum 01.01.2024 waren mit dem bisherigen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz umfangreiche neue Regelungen in Kraft getreten. Die Umsetzung der teilweise komplexen und schwer überschaubaren Vorschriften hatte viele Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwaltungen bereits vor erhebliche organisatorische und rechtliche Herausforderungen gestellt.
Jetzt hat der Gesetzgeber umfangreiche Änderungen vorgenommen und mit dem neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) die bisherigen Regelungen zum Heizungsgesetz in wesentlichen Punkten komplett überarbeitet. Das alte Heizungsgesetz ist damit Geschichte.
Die Änderungen können erhebliche Auswirkungen auf bereits begonnene Planungen in Wohnungseigentümergemeinschaften haben – insbesondere im Hinblick auf Heizungsmodernisierungen, Energieplanung und bereits gefasste Beschlüsse.
Für WEG-Verwalter stellt sich damit erneut die Aufgabe, die neuen Änderungen rechtlich einzuordnen, deren Bedeutung für die Gemeinschaft zu bewerten und die Eigentümer sachgerecht über mögliche Konsequenzen zu informieren.
Das Seminar gibt einen strukturierten Überblick über die neuen Regelungen des GModG – und zeigt, welche Fragen sich für Wohnungseigentümergemeinschaften und deren Verwaltung daraus ergeben können.
Wir behandeln und beantworten vor allem folgende Themen und Fragen:
Die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes
- Überblick über die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes
- Neue Vorgaben für den Heizungstausch
- Welche Anforderungen künftig für Eigentümer und Vermieter gelten
- Bedeutung der kommunalen Wärmeplanung nach der Reform
- Übergangsregelungen und Anwendungsbereich der neuen Vorschriften
Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis
- Folgen für Wohnungseigentümergemeinschaften
- Handlungspflichten und Informationsaufgaben des Verwalters
- Umgang mit bereits gefassten Beschlüssen und laufenden Modernisierungsvorhaben
- Rolle der Energieberatung und technischer Fachplaner
- Typische Praxisfragen und Handlungsempfehlungen
- Erhaltung oder doch bauliche Veränderung?
Nach dem Seminar kennen Sie die wichtigsten Änderungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes und können deren Auswirkungen auf Wohnungseigentümergemeinschaften sicher beurteilen. Sie gewinnen Orientierung für den Umgang mit Heizungsmodernisierungen, laufenden Projekten und bereits gefassten Beschlüssen.
Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für die Verwaltungspraxis und können Eigentümer fundiert über die neuen gesetzlichen Vorgaben, Handlungsmöglichkeiten und organisatorischen Konsequenzen informieren. Damit schaffen Sie eine rechtssichere Grundlage für zukünftige Entscheidungen in der Gemeinschaft.
Referent:
Cathrin Fuhrländer
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht. Langjährige Fachreferentin, Fachbuchautorin und erfahrene Begleiterin von WEG-Verwaltern im Umgang mit komplexen Verwalterbefugnissen
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunde nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.
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