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Der untätige Verwalter: Durchsetzung – und Abwehr – des Eigentümeranspruchs

Der untätige Verwalter: Durchsetzung – und Abwehr – des Eigentümeranspruchs

149,00 

13.09.2022 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Was passiert, wenn ein Verwalter seine Pflichten nicht erfüllt – oder wenn ein Wohnungseigentümer dies unterstellt? Und welche Pflichten sind das eigentlich genau?

Beschreibung

Was passiert, wenn ein Verwalter seine Pflichten nicht erfüllt – oder wenn ein Wohnungseigentümer dies unterstellt? Und welche Pflichten sind das eigentlich genau? Denn leider gibt es hier oft keine festen gesetzlichen Definitionen. Das kann natürlich die Durchsetzung erschweren und leider auch oft zu Streit führen. Sie werden dieses Problem sicherlich aus Ihrer Berufspraxis kennen. In unserem Seminar erfahren Sie, wie Sie es effektiv lösen können.

Für dieses Seminar erhalten Sie eine qualifizierte Bescheinigung für den Nachweis Ihrer Fortbildungspflicht.

Länge: 2:32

Der Hintergrund:

Jeder Wohnungseigentümer hat einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung. In diesem Zusammenhang treffen den Verwalter zahlreiche Pflichten – die überwiegend im Gesetz nicht mehr ausdrücklich erwähnt werden! Und trotzdem: Werden diese Pflichten nicht erfüllt, kann das sogar den Bestand des Gemeinschaftseigentums/Sondereigentums gefährden. Hohe Schadensersatzansprüche sind oft die Folge.

Als Rechtsanwalt eines WEG-Eigentümers erfahren Sie in unserem Seminar, wie Sie am besten vorgehen, wenn der Verwalter einfach nicht reagiert, wenn er untätig bleibt und seine Pflichten nicht erfüllt – verdeutlicht durch Praxis-Beispiele aus dem WEG-Recht.

Als Verwalter hören Sie, welche konkreten Pflichten und Kompetenzen Sie nach dem neuen WEG-Recht haben – untermauert mit anschaulichen Beispielen – und ob das Verlangen eines WEG-Mitglieds begründet ist, oder doch nur „gefühltes“ Recht eines „kritischen Eigentümers“.

Unser Seminar beleuchtet regelmäßig auftretende Fallkonstellationen, jeweils aus Sicht der beteiligten Rechtsanwälte und Verwalter. Anhand konkreter Beispiele aus dem Gerichtsalltag erfahren Sie, wie ein bestimmtes Verwalterhandeln erzwungen und Ansprüche gerichtlich durchgesetzt – oder erfolgreich abgewehrt! –  werden können.
Sie hören, wann sofort ein Anspruch auf eine konkrete Verwaltungshandlung besteht, und wann zunächst eine Beschlussfassung erfolgen muss.

Unser Fach-Referent

Barry Sankol ist WEG-Richter beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Durch seine langjährige Erfahrung kann er Ihnen hautnah wertvolle Praxis-Tipps an die Hand geben, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag erfolgreich einbringen können.

Sie erhalten wertvolle Tipps und Informationen zu folgenden Themen:

  • Wichtige Grundlage: Die präzise Unterscheidung der Rechtskreise in einer Gemeinschaft (GdW, einzelner Eigentümer, Verwalter)
  • Ursprung von Verwalter-Pflichten: Der Unterschied zwischen der organschaftlichen Stellung des Verwalters und dem Verwaltervertrag
  • Konkrete Beispiele für Verwalter-Pflichten
    • unmittelbar aus dem WEG (z.B. Einberufung der Eigentümerversammlung, Aufstellung von Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan)
    • ungeschriebene Pflichten aus seiner Organstellung (z.B. Durchführung von Beschlüssen, Erhaltungsmanagement)
  • Der untätige Verwalter – Lösung folgender Fallkonstellationen nach Verlangen eines Eigentümers:
    • Der Verwalter gibt trotz Forderung keine Auskunft über die bisher durchgeführten Maßnahmen nach erfolgter Beschlussfassung
    • Der Verwalter versäumt die Übersendung von Unterlagen
    • Versicherungsschäden am Sondereigentum werden nicht ordentlich abgewickelt
    • Übersendung einer aktuellen Eigentümerliste bleibt aus
    • Aufstellung oder Durchsetzung der Hausordnung findet nicht statt
    • Vorgehen gegen bauliche Veränderungen, Störungen (z.B. Lärm) durch andere Eigentümer oder Mieter bleibt aus
    • Keine Aufstellung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
    • Keine Einladung zu einer Eigentümerversammlung
  • Handlungsmöglichkeiten und Besonderheiten:
    • Richtiger Kläger und richtiger Beklagter – Klage direkt gegen den Verwalter?
    • Die richtige Klage-Art: Beschlussersetzungsklage oder Leistungs- bzw. Unterlassungsklage?
  • Welche Risiken bestehen bei Untätigkeit des Verwalters und „Untätigkeit gegen Untätigkeit“?

Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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