WEG-Recht

05.11.2025 - 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).

Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte im WEG!

Nur eine kleine Information hier, eine Kopie und ein paar Unterlagen dort –  doch häufig sind die Anfragen von Eigentümern zu Verwaltungsvorgängen die großen „Zeitfresser“. In diesem Online-Seminar erläutert Ihnen ein Top-Jurist klar und rechtssicher, was Sie als Verwalter leisten müssen – und was nicht! Wie immer garniert mit vielen Praxistipps.

Portrait von Rüdiger Fritsch
Referent/in: Rüdiger Fritsch

Preis pro Person:

129,00 

05.11.2025 - 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).

Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte im WEG!

Nur eine kleine Information hier, eine Kopie und ein paar Unterlagen dort –  doch häufig sind die Anfragen von Eigentümern zu Verwaltungsvorgängen die großen „Zeitfresser“. In diesem Online-Seminar erläutert Ihnen ein Top-Jurist klar und rechtssicher, was Sie als Verwalter leisten müssen – und was nicht! Wie immer garniert mit vielen Praxistipps.

Seminarbeschreibung

„Könnten Sie mal kurz …?“ Jedes Informationsverlangen eines Eigentümers stellt den Verwalter vor die kaufmännische und rechtliche Entscheidung, in welchem Umfang er der Aufforderung nachkommen will. Zudem ist es oft mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zu übersenden oder Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren!

Dieses Online-Seminar zeigt Ihnen, welche Pflichten dem Verwalter als „Geschäftsführer“ der GdWE tatsächlich obliegen und wie er berechtigten Informationspflichten zeitsparend nachkommen kann.

Dabei wirft insbesondere das neu gestaltete Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen gem. § 18 Abs. 4 WEG etliche juristische Probleme auf. Zu den Fragen, wo überhaupt und in welcher Form Einsicht zu gewähren ist, gesellt sich zudem noch die Problematik, ob und in welchem Umfang Sie als Verwalter Dritten (Vertretern, Vertrauenspersonen, Erwerbsinteressenten und Mietern) Einsicht gewähren dürfen. Neben den berührten datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten wird auch die Zulässigkeit der Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen in den Fokus genommen. Auch nicht zu vernachlässigen ist die Pflicht des ausgeschiedenen Verwalters zur Rechnungslegung, die in der Praxis oft unberücksichtigt bleibt.

Das Online-Seminar behandelt vor allem diese Themen und Fragestellungen:

Die Auswirkungen des WEMoG

  • Das Verwaltungsmonopol der GdWE
  • Der Verwalter als „Geschäftsführer“ der GdWE

Erfüllung von Informationspflichten

  • Unterlagen als Anlage zur Einladung der Eigentümerversammlung
  • Übersendung der Niederschrift der Eigentümerversammlung
  • Übersendung von Auszügen aus der Beschluss-Sammlung
  • Übersendung der Eigentümerliste
  • Information der Eigentümer über Beschlussklagen

Erfüllung von Auskunftsansprüchen

  • Auskunftsansprüche des einzelnen Eigentümers
  • Anfragen von Maklern und Kaufinteressenten
  • Auskunftsansprüche der GdWE
  • Rechnungslegung bei Beendigung der Verwaltertätigkeit

Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen

  • Ort der Einsichtnahme
  • Entfernungs- und personenbedingte Ausnahmen
  • Umfang des Einsichtnahmerechts
  • Unterlagen des Beirats
  • Einsichtnahme und Auskunft
  • Einsichtnahme durch Vertreter
  • Einsichtnahme durch Makler, Kaufinteressenten
  • Einsichtnahme unter Hinzuziehung von Vertrauenspersonen
  • Das Einsichtnahmerecht des Mieters
  • Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte
  • Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen

Referent:
Rüdiger Fritsch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft

Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
WEG-Sachbearbeiter und alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Buchung

Dieses Produkt kann aktuell nicht gekauft werden.

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.