MietrechtWEG-Recht

24.11.2026 - 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Zwischen Winterdienst und Wasserschaden – Haftungsrisiken sicher beherrschen

Verkehrssicherungspflichten gehören zu den haftungsträchtigsten Aufgaben in der Miet- und WEG-Verwaltung. Das Seminar zeigt praxisnah, welche Sicherungspflichten Verwalter beachten müssen, wo Haftungsrisiken entstehen und wie sich Verkehrssicherungspflichten rechtssicher organisieren, dokumentieren und auf Dritte übertragen lassen.

Portrait von Rüdiger Fritsch
Referent/in: Rüdiger Fritsch

Preis pro Person:

149,00 

24.11.2026 - 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Zwischen Winterdienst und Wasserschaden – Haftungsrisiken sicher beherrschen

Verkehrssicherungspflichten gehören zu den haftungsträchtigsten Aufgaben in der Miet- und WEG-Verwaltung. Das Seminar zeigt praxisnah, welche Sicherungspflichten Verwalter beachten müssen, wo Haftungsrisiken entstehen und wie sich Verkehrssicherungspflichten rechtssicher organisieren, dokumentieren und auf Dritte übertragen lassen.

Seminarbeschreibung

Ein Sturz auf einem vereisten Gehweg, ein Legionellenbefall, ein Brandschaden durch fehlerhaft gewartete Rauchwarnmelder oder ein Leitungswasserschaden mit erheblichen Folgekosten – Schadensfälle in Wohngebäuden führen regelmäßig zu der Frage, wer für entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden haftet.

Die Anforderungen an die Verkehrssicherung von Grundstücken und Gebäuden sind hoch. Neben den allgemeinen Verkehrssicherungspflichten sind zahlreiche gesetzliche Vorgaben, technische Regelwerke und besondere Haftungstatbestände zu beachten. Gleichzeitig reicht der Abschluss einer Haftpflichtversicherung allein häufig nicht aus. Im Schadensfall muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen organisiert, überwacht und dokumentiert wurden.

Gerade für Miet- und WEG-Verwalter stellt sich daher die Frage, welche Verkehrssicherungspflichten tatsächlich bestehen, wie weit diese reichen und wie Haftungsrisiken wirksam reduziert werden können. Dabei spielen sowohl die Haftung des Vermieters und Mietverwalters als auch die besonderen Regelungen im Wohnungseigentumsrecht eine wichtige Rolle.

Anhand typischer Schadensfälle aus der Verwaltungspraxis erläutert das Seminar die rechtlichen Grundlagen der Verkehrssicherungspflicht, die Besonderheiten im Miet- und WEG-Recht sowie die Möglichkeiten einer rechtssicheren Delegation von Verkehrssicherungspflichten auf Dritte. Darüber hinaus erhalten die Teilnehmer konkrete Handlungsempfehlungen und Formulierungshinweise für die praktische Umsetzung im Verwaltungsalltag.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Grundlagen der gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht
    • Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht nach § 823 Abs. 1 BGB
    • Besondere Sicherungspflichten von Grundstücks- und Gebäudeeigentümern
    • Haftung wegen Verstoßes gegen Schutzgesetze (§ 823 Abs. 2 BGB)
    • Technische Regeln und deren rechtliche Bedeutung
    • Haftung nach §§ 836 ff. BGB
  • Haftungspotential und Reichweite der Verkehrssicherungspflicht
    • Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
    • Zukunftsschäden, Geldrenten und Kapitalabfindungen
    • Haftung gegenüber Kranken- und Sozialversicherungsträgern
    • Verkehrssicherungspflichten gegenüber Kindern und unbefugten Personen
    • Erforderliche und zumutbare Sicherungsmaßnahmen
    • Atypische Schadensverläufe
  • Besonderheiten der Haftung im Miet- und WEG- Recht
    • Verkehrssicherung und Mängelhaftung des Vermieters – § 536a BGB
    • Haftung des Mietverwalters
    • Verkehrssicherung der GdWE nach § 9a Abs. 2 WEG
    • Haftung der Gemeinschaft und des WEG-Verwalters
  • Typische Schadensfälle in der Verwaltungspraxis
    • Leitungswasserschäden
    • Kontrolle technischer und elektrische Anlagen
    • Legionellen und Trinkwasserverordnung
    • Rauchwarnmeldern und Brandschutz
    • Die verschlossene Haustür
    • Ungeziefer- und Wildtierbefall

• Delegation der Verkehrssicherung auf Dritte

    • Übertragung auf Dienstleister und Dritte
    • Auswahl-, Kontroll- und Überwachungspflichten
    • Delegation auf Mieter
    •  Delegation auf Wohnungseigentümer

• Die vertragliche Verkehrssicherungspflicht des Vermieters

    • Übernahme von Verkehrssicherungspflichten im Mietvertrag
    • Grenzen der Haftungsfreistellung
    • Winterdienst und Gebäudereinigung
    • Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers
    •  Gestaltungsmöglichkeiten und Handlungsempfehlungen

Nach dem Seminar können Sie Verkehrssicherungspflichten in der Miet- und WEG-Verwaltung rechtssicher einordnen und typische Haftungsrisiken frühzeitig erkennen. Sie erhalten einen Überblick darüber, welche Pflichten Eigentümer, Vermieter, Gemeinschaften und Verwalter tatsächlich treffen und wie diese organisatorisch umgesetzt werden können.
Darüber hinaus lernen Sie, welche Aufgaben wirksam auf Dienstleister, Mieter oder Wohnungseigentümer übertragen werden können, welche Kontrollpflichten dennoch verbleiben und wie sich Haftungsrisiken durch eine geeignete Organisation und Dokumentation deutlich reduzieren lassen. So gewinnen Sie mehr Sicherheit im Umgang mit typischen Schadensfällen und können Ihre Verwaltungsobjekte rechtlich und organisatorisch besser absichern.

Referent:
Rüdiger Fritsch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Buchung

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.