Mietrecht

28.04.2027 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Der Mieter ist verstorben – und plötzlich stellen sich für die Mietverwaltung zahlreiche Fragen: Wer tritt in den Mietvertrag ein? Wer zahlt die Miete? Wer darf kündigen? Was geschieht mit der Wohnung und den zurückgelassenen Gegenständen? Dieses Seminar zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie nach dem Tod eines Mieters richtig handeln und das Mietverhältnis rechtssicher abwickeln.

Patricia Nußmann
Referent/in: Patricia Nußmann

Preis pro Person:

149,00 

28.04.2027 – 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Der Mieter ist verstorben – und plötzlich stellen sich für die Mietverwaltung zahlreiche Fragen: Wer tritt in den Mietvertrag ein? Wer zahlt die Miete? Wer darf kündigen? Was geschieht mit der Wohnung und den zurückgelassenen Gegenständen? Dieses Seminar zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie nach dem Tod eines Mieters richtig handeln und das Mietverhältnis rechtssicher abwickeln.

Seminarbeschreibung

Die Nachricht vom Tod eines Mieters erreicht die Verwaltung. Und jetzt?
Zunächst ist eine wichtige Frage zu klären: Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ein Mieter stirbt? Der Mietvertrag endet grundsätzlich nicht automatisch mit dem Tod des Mieters. Je nach konkreter Situation können Personen nach §§ 563 ff. BGB in das Mietverhältnis eintreten oder das Mietverhältnis wird mit den Erben fortgesetzt. Für Mietverwalter ist deshalb entscheidend, zunächst die Beteiligten und die rechtliche Situation zu klären, bevor weitere Maßnahmen eingeleitet werden.

Doch damit beginnen die praktischen Fragen häufig erst. Wer zahlt die laufende Miete und offene Betriebskosten? Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen? Was passiert, wenn Angehörige die Erbschaft ausschlagen? Was ist zu tun, wenn kein Erbe bekannt oder erreichbar ist? Darf die Verwaltung die Wohnung betreten? Was geschieht mit Möbeln und persönlichen Gegenständen? Und wann darf die Wohnung wieder vermietet werden?

In diesem praxisnahen Seminar zeigt Ihnen Fachanwältin Patricia Nußmann, welche Schritte Mietverwalter nach dem Tod eines Mieters einleiten sollten und welche rechtlichen Grenzen dabei zu beachten sind. Sie erläutert die mietrechtlichen Folgen des Todesfalls und die wichtigen Schnittstellen zum Erbrecht. Im Mittelpunkt stehen insbesondere Eintritt und Fortsetzung des Mietverhältnisses nach §§ 563 ff. BGB, Kündigungsmöglichkeiten, offene Forderungen sowie die spätere Rückgabe und Neuvermietung der Wohnung.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf den Fällen, die in der Verwaltungspraxis regelmäßig Schwierigkeiten bereiten: unbekannte Erben, Erbausschlagungen, die Einschaltung eines Nachlasspflegers sowie der Umgang mit einer Wohnung und zurückgelassenen Gegenständen, über die die Verwaltung nicht ohne Weiteres verfügen darf.

Anhand typischer Praxisfälle und aktueller Rechtsprechung erhalten Sie einen klaren Handlungsrahmen für den gesamten Vorgang. Sie erfahren, was nach dem Tod eines Mieters in welcher Reihenfolge zu tun ist, welche Maßnahmen die Mietverwaltung veranlassen kann und wann weitere rechtliche Schritte erforderlich sind.

Es werden unter anderem folgende Themen und Fragestellungen behandelt:

Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters

  • Eintritt und Fortsetzung des Mietverhältnisses nach §§ 563 ff. BGB
  • Eintrittsrechte von Ehegatten, Lebenspartnern, Familienangehörigen und weiteren Personen
  • Fortsetzung des Mietverhältnisses mit den Erben
  • Rechte und Pflichten der Beteiligten

Kündigung und Beendigung

  • Kündigungsmöglichkeiten nach dem Tod des Mieters
  • Fristen und formale Anforderungen
  • Abwicklung und Rückgabe der Mietwohnung
  • Voraussetzungen für die Wiedervermietung

Offene Forderungen und Nachlass

  • Offene Mieten und Betriebskosten
  • Mögliche Schadensersatzansprüche
  • Kommunikation mit Erben und Nachlasspflegern
  • Vorgehen bei unbekannten Erben und Erbausschlagung

Wohnung und zurückgelassene Gegenstände

  • Betreten und Sicherung der Wohnung
  • Räumung und Herausgabe
  • Umgang mit Möbeln, persönlichen Gegenständen und sonstigem Nachlass
  • Dokumentation und typische Haftungsrisiken

Praxis für Mietverwalter

  • Die richtige Reihenfolge der ersten Maßnahmen
  • Kommunikation mit Angehörigen, Erben und weiteren Beteiligten
  • Aktuelle Rechtsprechung
  • Typische Fehler und deren Vermeidung

Nach dem Seminar wissen Sie, was nach der Mitteilung über den Tod eines Mieters konkret zu tun ist. Sie können einschätzen, wer in das Mietverhältnis eintritt oder mit wem es fortgesetzt wird, welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen und welche Schritte bei unbekannten oder nicht erreichbaren Erben erforderlich werden können.
Sie gewinnen Sicherheit bei der Kommunikation mit Angehörigen, Erben und Nachlasspflegern und kennen die rechtlichen Grenzen beim Umgang mit der Wohnung und zurückgelassenen Gegenständen. So können Sie Todesfälle strukturiert bearbeiten, unnötige Verzögerungen und Mietausfälle möglichst begrenzen und typische Haftungsrisiken in der Mietverwaltung vermeiden.

Referent:
Patricia Nußmann,
u. a. Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, langjährige Referentin in der Immobilienwirtschaft, rechtliche Begleitung von Mietverwaltungsunternehmen

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.

Buchung

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.