19.05.2026 - 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden)
Balkonkraftwerke und Klimaanlagen sind aktuell die häufigsten Anträge einzelner Eigentümer in der GdWE – und zugleich ein erhebliches Konfliktfeld. Dieses Seminar zeigt kompakt und praxisnah, wie WEG-Verwalter Gestattungsansprüche rechtlich richtig einordnen, Beschlüsse sauber vorbereiten und unzulässige Maßnahmen konsequent handhaben.
19.05.2026 - 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden)
Balkonkraftwerke und Klimaanlagen sind aktuell die häufigsten Anträge einzelner Eigentümer in der GdWE – und zugleich ein erhebliches Konfliktfeld. Dieses Seminar zeigt kompakt und praxisnah, wie WEG-Verwalter Gestattungsansprüche rechtlich richtig einordnen, Beschlüsse sauber vorbereiten und unzulässige Maßnahmen konsequent handhaben.
Seminarbeschreibung
Der Wunsch einzelner Wohnungseigentümer, das Gemeinschaftseigentum für eigene Zwecke zu verändern, nimmt spürbar zu. Besonders Steckersolargeräte („Balkonkraftwerke“) und Klimaanlagen stehen derzeit im Mittelpunkt – getrieben von Energiekosten, Klimaschutz und wachsendem Komfortanspruch. Für Verwalter bedeutet das: schnelle Entscheidungen, rechtssichere Beschlussfassungen und ein professioneller Umgang mit Konflikten.
Das reformierte Wohnungseigentumsrecht und die aktuelle BGH-Rechtsprechung haben die Spielregeln deutlich verändert. Eigentümer haben heute weitreichende Ansprüche – gleichzeitig bleiben dem Verwalter erhebliche Verantwortung und Haftungsrisiken bei der Vorbereitung, Gestaltung und Durchsetzung von Beschlüssen.
In diesem kompakten Online-Seminar zeigt Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch, wie Anträge auf bauliche Veränderungen systematisch geprüft und rechtssicher gesteuert werden. Anhand zweier besonders praxisrelevanter Fälle – Klimaanlage als nicht-privilegierte und Balkonkraftwerk als privilegierte bauliche Veränderung – erfahren Sie, wann ein Gestattungsanspruch besteht, wann eine Versagung möglich ist, und wie Gestattungen rechtssicher mit Auflagen, Bedingungen und Kostenregelungen versehen werden.
Zudem wird beleuchtet, wie mit bereits ohne Genehmigung errichteten Anlagen umzugehen ist, welche Rolle Mieter spielen und wie Rückbauansprüche effektiv durchgesetzt werden. Vorschläge zu Beschlussformulierungen sorgen dafür, dass Sie das Gelernte sofort in der Verwaltungspraxis umsetzen können.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
Gestattung und Abwehr baulicher Veränderungen
- Noch bloße Nutzung oder schon bauliche Veränderung?
- Fälle abweichender Erstherstellung
- Erst fragen, dann bauen – die Gestattungspflicht aus § 20 Abs. 1 WEG
- Wem steht die Abwehr nicht gestatteter baulicher Veränderungen zu?
- Durchsetzung von Rückbauansprüchen
- Vorschläge zur Beschlussfassung
Die Klimaanlage als nicht-privilegierte baulichen Veränderung
- Die Klimaanlage als nicht-privilegierte Maßnahme
- Der Gestattungsanspruch aus § 20 Abs. 3 WEG
- Die Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG
- Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage
- Unbillige Benachteiligung einzelner Eigentümer
- Versagungsgründe im Spiegel der BGH-Rechtsprechung
- Gestattung unter Auflagen und Bedingungen
- Nachträgliche Auflagen und Versagungsgründe
- Kosten der baulichen Veränderung
- Vorschläge zur Beschlussfassung
- Anspruch auf nachträgliche Genehmigung?
Das Steckersolargerät als privilegierte baulichen Veränderung
- Das Steckersolargerät als privilegierte Maßnahme
- Der Gestattungsanspruch aus § 20 Abs. 2 WEG
- Die Reichweite des Gestattungsanspruchs
- Die Veränderungssperre des § 20 Abs. 4 WEG
- Das faktische Sondernutzungsrecht und Ausgleichszahlungen
- Gestattung unter Auflagen und Bedingungen
- Vorschläge zur Beschlussfassung
- Anspruch auf nachträgliche Genehmigung?
Das Steckersolargerät des Mieters
- Der Erlaubnisanspruch des Mieters aus § 554 BGB
- Unerlaubte Errichtung des Steckersolargeräts durch den Mieter
- Der Eigentümer als mittelbarer Handlungsstörer und die Folgen
Referent:
Rüdiger Fritsch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.
