MietrechtWEG-Recht

08.07.2026 – 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunde)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Verwalter dürfen für die Neuvermietung von Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen keine gesonderte Provision verlangen. Das Seminar erläutert die Auswirkungen des Urteils auf Verwalterverträge, Vergütungsmodelle und die tägliche Verwaltungspraxis.

Referentin Laura Eckert-Rinallo

Preis pro Person:

99,00 

08.07.2026 – 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunde)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Verwalter dürfen für die Neuvermietung von Wohnungen unter bestimmten Voraussetzungen keine gesonderte Provision verlangen. Das Seminar erläutert die Auswirkungen des Urteils auf Verwalterverträge, Vergütungsmodelle und die tägliche Verwaltungspraxis.

Seminarbeschreibung

Viele Miet- und WEG-Verwaltungen berechnen für die Neuvermietung einer Wohnung bislang ein gesondertes Vermietungshonorar oder eine Neuvermietungsprovision. Mit seinem Urteil vom 21. Mai 2026 (Az. I ZR 224/25) hat der Bundesgerichtshof jedoch die Grenzen solcher Vergütungsmodelle deutlich neu gezogen.

Nach Auffassung des BGH kann ein Wohnungsvermittler keine Provision verlangen, wenn er gleichzeitig Verwalter der vermittelten Wohnung ist. Der gesetzliche Provisionsausschluss nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WoVermittG gilt dabei nicht nur gegenüber dem Mieter, sondern auch gegenüber dem Vermieter beziehungsweise Wohnungseigentümer. Damit geraten zahlreiche bislang übliche Vertrags- und Vergütungsmodelle in der Immobilienverwaltung auf den Prüfstand.

Für Miet- und WEG-Verwalter stellt sich nun eine Vielzahl praktischer Fragen: Wann gilt ein Unternehmen rechtlich als „Verwalter der Wohnung“? Wo verläuft die Grenze zwischen Maklertätigkeit und Verwaltung? Welche Leistungen dürfen weiterhin gesondert vergütet werden? Und welche Risiken bestehen bei bereits vereinbarten Neuvermietungsprovisionen oder Vermietungspauschalen?

In diesem praxisnahen Online-Seminar ordnet die Referentin die aktuelle BGH-Entscheidung verständlich ein und zeigt anhand typischer Praxisfälle, welche Auswirkungen das Urteil auf bestehende Verwalterverträge, Sondervergütungsvereinbarungen und interne Abrechnungsmodelle hat. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Rückforderungsansprüche drohen können, welche Verjährungsfristen gelten und wie Vergütungsmodelle künftig rechtssicher gestaltet werden können.

Es werden unter anderem folgende Themen und Fragestellungen behandelt:

Das BGH-Urteil vom 21. Mai 2026

  • Kernaussagen der Entscheidung (Az. I ZR 224/25)
  • Bedeutung des § 2 Abs. 2 WoVermittG
  • Auswirkungen für Vermieter, Eigentümer und Verwalter

Neuvermietungsprovisionen rechtssicher beurteilen

  • Wann liegt eine unzulässige Provision vor?
  • Neuvermietungshonorare und Vermietungspauschalen
  • Erfolgsabhängige Vergütungsmodelle
  • Innenprovisionen und Zusatzvergütungen

Abgrenzung der verschiedenen Tätigkeiten

  • Miethausverwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung
  • WEG-Verwaltung
  • Maklertätigkeit

Folgen für bestehende Verträge

  • Prüfung von Verwalterverträgen
  • Sondervergütungsvereinbarungen
  • Rückforderungsansprüche
  • Verjährung nach §§ 195, 199 BGB

Handlungsempfehlungen für die Praxis

  • Vergütungsmodelle rechtssicher gestalten
  • Verwaltungsvergütung und Maklertätigkeit sauber trennen
  • Risiken frühzeitig erkennen und vermeiden

Nach dem Seminar können Sie beurteilen, welche Vergütungsmodelle nach dem aktuellen BGH-Urteil weiterhin zulässig sind und welche Vereinbarungen überprüft oder angepasst werden sollten. Sie gewinnen Sicherheit bei der Abgrenzung zwischen Verwaltungsleistung und Maklertätigkeit und erkennen frühzeitig rechtliche Risiken bei Neuvermietungsprovisionen und Sondervergütungen.

Darüber hinaus erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für die Prüfung bestehender Verwalterverträge, den Umgang mit möglichen Rückforderungsansprüchen sowie die rechtssichere Gestaltung künftiger Vergütungsmodelle. Dadurch schaffen Sie eine belastbare Grundlage für eine wirtschaftlich und rechtlich sichere Verwaltungspraxis.

Referent:
Laura Eckert-Rinallo
Master of Arts in Real Estate, Immobilienprofi und langjährige Dozentin in der Immobilienwirtschaft

Preis: 99,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
Immobilienverwalter, Vermieter und Mitarbeitende in der Mietverwaltung, die mit der Mietverwaltung betraut sind
WEG-Verwalter und Mitarbeitende, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.

Buchung

Dieses Produkt kann aktuell nicht gekauft werden.

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.