21.04.2026 – 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunde)
Der Einsatz von KI in der Immobilienverwaltung wirft zunehmend rechtliche Fragen auf. Das Seminar zeigt, welche Vorgaben aus Datenschutzrecht, KI-Verordnung und Urheberrecht beim Einsatz solcher Systeme zwingend zu beachten sind.
21.04.2026 – 12:00 Uhr bis 13:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunde)
Der Einsatz von KI in der Immobilienverwaltung wirft zunehmend rechtliche Fragen auf. Das Seminar zeigt, welche Vorgaben aus Datenschutzrecht, KI-Verordnung und Urheberrecht beim Einsatz solcher Systeme zwingend zu beachten sind.
Seminarbeschreibung
Eigentümeranschreiben erstellen, Beschlussvorschläge formulieren, Protokolle vorbereiten oder Verwaltungsdaten auswerten – Künstliche Intelligenz hält zunehmend Einzug in die Arbeitsabläufe der Immobilienverwaltung. Systeme wie ChatGPT oder andere KI-Anwendungen können viele Aufgaben unterstützen und Arbeitsprozesse effizienter gestalten.
Mit den neuen technischen Möglichkeiten gehen jedoch auch erhebliche rechtliche Anforderungen einher. Neben datenschutzrechtlichen Fragen rücken insbesondere die Vorgaben der europäischen KI-Verordnung sowie urheberrechtliche Grenzen beim Einsatz von KI-Systemen in den Fokus.
Für Verwaltungen stellt sich damit die Frage, unter welchen Voraussetzungen KI-Systeme eingesetzt werden dürfen und welche organisatorischen und rechtlichen Pflichten dabei zu beachten sind.
Referentin Laura Eckert-Rinallo erläutert praxisnah, welche Arten von KI-Systemen typischerweise in der Miet- und WEG-Verwaltung eingesetzt werden und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei zwingend berücksichtigt werden müssen. Behandelt werden insbesondere datenschutzrechtliche Anforderungen – von der Klärung der Verantwortlichkeiten über den Umgang mit personenbezogenen Daten bis hin zu Betroffenenrechten und möglichen Datenschutz-Folgeabschätzungen.
Darüber hinaus werden die zentralen Vorgaben der europäischen KI-Verordnung eingeordnet und deren Bedeutung für den praktischen Einsatz von KI-Systemen in der Verwaltung erläutert. Ergänzend werden urheberrechtliche Fragen sowie typische Haftungsrisiken beim Einsatz KI-gestützter Systeme dargestellt.
Es werden unter anderem folgende Themen und Fragestellungen behandelt:
I. Einsatz von KI in der Immobilienverwaltung
- Typische Anwendungsfelder in der Miet- und WEG-Verwaltung
- Überblick über gängige KI-Systeme und deren Funktionsweise
II. Datenschutz beim Einsatz von KI
- Verantwortlichkeiten nach DSGVO
- Umgang mit personenbezogenen Daten
- Betroffenenrechte und Informationspflichten
- Datenschutz-Folgeabschätzung
III. Die europäische KI-Verordnung
- Überblick über die neuen regulatorischen Anforderungen
- Bedeutung für Verwaltungen und eingesetzte KI-Systeme
- organisatorische Pflichten beim Einsatz von KI
IV. Urheberrechtliche Grenzen
- Nutzung von KI-generierten Texten und Inhalten
- urheberrechtliche Fragestellungen bei KI-Systemen
V. Haftung und organisatorische Risiken
- Verantwortlichkeit beim Einsatz von KI-Systemen
- typische Fehlerquellen in der Verwaltungspraxis
Das Seminar vermittelt damit eine klare rechtliche Orientierung für Verwaltungen, die KI-Systeme verantwortungsvoll einsetzen möchten und dabei Datenschutz, regulatorische Anforderungen und rechtliche Grenzen sicher berücksichtigen müssen.
Referent:
Laura Eckert-Rinallo
Master of Arts in Real Estate, Immobilienprofi und langjährige Dozentin in der Immobilienwirtschaft
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Miet-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.
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