WEG-Recht

18.09.2025 - 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).

Vielfach wird die WEG-Verwaltung vorzeitig beendet und es kommen auf den bisherigen und neuen Verwalter eine Fülle von Aufgaben zu, deren Nichtbeachtung erhebliche Probleme bereiten können. Dieses praxisnahe Online-Seminar zeigt Ihnen, was der WEG-Verwalter beachten muss, wenn es um die vorzeitige Beendigung der Verwaltungstätigkeit geht.

Portrait von Rüdiger Fritsch
Referent/in: Rüdiger Fritsch

Preis pro Person:

129,00 

18.09.2025 - 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).

Vielfach wird die WEG-Verwaltung vorzeitig beendet und es kommen auf den bisherigen und neuen Verwalter eine Fülle von Aufgaben zu, deren Nichtbeachtung erhebliche Probleme bereiten können. Dieses praxisnahe Online-Seminar zeigt Ihnen, was der WEG-Verwalter beachten muss, wenn es um die vorzeitige Beendigung der Verwaltungstätigkeit geht.

Seminarbeschreibung

Die Bestellung des WEG-Verwalters und der Abschluss des Verwaltervertrags erfolgen typischerweise für eine feste Laufzeit. Gleichwohl kann sich die GdWE -auch ohne Vorliegen wichtiger Gründe- vorzeitig aus dem Verwaltungsverhältnis lösen. Umgekehrt kann auch der Verwalter sein Amt jederzeit niederlegen. Ebenso können GdWE und Verwalter sich über eine vorzeitige Trennung einigen. Dies wirft vielfältige Fragen zu den Voraussetzungen, zur Vorgehensweise und den sich ergebenden Rechtsfolgen auf, die jeweils zu bedenken sind.

Streit entsteht regelmäßig, wenn es um die restlichen Vergütungsansprüche des Verwalters und Gegenrechte der GdWE wegen angeblicher Schlechtleistung geht. Nicht zu vernachlässigen sind auch die Pflichten des bisherigen Verwalters zur Abwicklung der beendeten Verwaltung. Dabei bestehen oftmals unterschiedliche Auffassungen dazu, welche Aufgaben noch durch den ausgeschiedenen und welche durch den neu bestellten Verwalter zu erledigen sind.

Das Online-Seminar zeigt auf, welche Problemkreise sich bei der Beendigung der Verwaltung im Einzelnen ergeben. Hierzu werden Ratschläge zur vorausschauenden Streitvermeidung sowie Handlungs- und Beschlussempfehlungen vorgestellt, die insbesondere die Belange des ausscheidenden Verwalters berücksichtigen.

Wir behandeln vor allem folgende Themen und Fragestellungen:

Abwahl des Verwalters ohne wichtigen Grund durch die GdWE

  • Der isolierte Abwahlbeschluss und dessen Inkrafttreten
  • Zugang der Abwahlerklärung beim Verwalter
  • Automatische Beendigung des Verwaltervertrags
  • Laufzeit- und Kündigungsregelungen im Verwaltervertrag
  • Die Restvergütungsansprüche des Verwalters
  • Kürzung des Anspruchs um „ersparten Eigenaufwand“?
  • Anspruch auf Zusatz- und Sondervergütungen
  • Rechtsschutz des Verwalters

Abwahl und Kündigung des Verwalters durch die GdWE aus wichtigem Grund

  • Der Abwahl- und Kündigungsbeschluss mit sofortiger Wirkung
  • Zugang der Abwahl- und Kündigungserklärung beim Verwalter
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes
  • Streit um Restvergütungsansprüche des Verwalters
  • Gegenansprüche der GdWE wegen Schlechtleistung
  • Rechtsschutz des Verwalters

Amtsniederlegung und Kündigung durch den Verwalter

  • Zugang der Niederlegungs-/Kündigungserklärung bei der GdWE
  • Wirksamkeit von Niederlegung und Kündigung
  • Rechtsfolgen der Amtsniederlegung zur Unzeit
  • Rechtsfolgen einer unwirksamen Kündigung

Einvernehmliche Beendigung des Verwaltungsverhältnisses

  • Beschluss der Eigentümerversammlung
  • Zusätzliche Regelungsinhalte der Einigung
  • Ausgleichsklauseln und Abwicklungsvereinbarungen

Abwicklung der beendeten Verwaltung

  • Herausgabepflichten des ehemaligen Verwalters
  • Übertragung des Verwaltungsvermögens
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Verwalters
  • Pflicht zur Rechnungslegung
  • Erstellung ausstehender Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen

Referent:
Rüdiger Fritsch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft

Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.

Buchung

Dieses Produkt kann aktuell nicht gekauft werden.

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.