Rufen Sie uns an: (0421) 330039-40| info@weg-seminare.de

Ein Jahr WEG-Reform – Aktuelle Rechtsprechung und erste Erfahrungen

Ein Jahr WEG-Reform – Aktuelle Rechtsprechung und erste Erfahrungen

299,00 

01.12.2021 – 13.00 Uhr bis 18.30 Uhr (5 Nettozeitstunden)

Ein Jahr WEG-Reform – Neueste Rechtsprechung von zwei Profis erklärt

 

Beschreibung

Ein Jahr WEG-Reform! Der Gesetzgeber hat buchstäblich keinen Stein auf dem anderen gelassen. Nahezu übergangslos mussten sich Verwaltungs- und Rechtspraxis mit dem neuen Recht arrangieren. Auch das neue WEG-Recht wird maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Für Verwalter und Rechtsanwälte ist es daher unumgänglich, die neuesten Urteil zu kennen und – das ist das Wichtigste – zu wissen, was sie für die Praxis bedeuten. Zwei Top-Juristen stellen Ihnen nicht nur in verständlicher Weise die wichtigsten Entscheidungen vor, sondern erläutern die Entscheidungen im Gesamtzusammenhang und geben wertvolle Tipps, die Sie sofort in Ihrer Rechts- und Verwaltungspraxis anwenden können.

Erleben Sie einen Ausschnitt aus unserem Programm!

Thema: Vergleichsangebote | Länge: 16:26

Das sind unsere Referenten, die Sie im Doppelpack erleben:

Dr. Frank Zschieschack, Vorsitzender einer der für Hessen zuständigen zentralen WEG-Berufungskammern am LG Frankfurt am Main. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen und Mitherausgeber der NZM. Dr. Zschieschack ist regelmäßig als Referent u. a. bei der Deutschen Richterakademie sowie in der Fortbildung von Rechtsanwälten und Verwaltern tätig. Er hat für Hessen an den Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur WEG-Reform teilgenommen, ist u.a. Mitautor eines Handbuches zur WEG-Reform und kommentiert das neue WEG-Recht im MüKoBGB und im Jennißen.

Marcus Greupner, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im WEG-Recht, ausschließliche Vertretung von Verwaltungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, langjähriger Fachreferent für das WEG-Recht. Das Magazin FOCUS führt ihn regelmäßig in der Liste der TOP-Anwälte Deutschlands.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Aktuelle Urteile zur Corona-Pandemie
  • Aktuelle Urteile zum neuen WEG-Recht
    • Neue BGH-Rechtsprechung zur Erstellung der Jahresabrechnung durch den (Vor)Verwalter
    • Neue BGH-Rechtsprechung zu Einladungen und Auslegung von Teilungserklärungen
    • Neue BGH-Rechtsprechung zur Jahresabrechnung und Beschlussfassung in Mehrhausanlagen
    • Neue BGH-Rechtsprechung zu Sondervergütungen für den Verwalter
    • Neue BGH-Rechtsprechung zum Wohnen in Teileigentumseinheiten
    • Neue Rechtsprechung zur Entziehung des Wohnungseigentums bei Hausgeldrückständen
    • Neue Rechtsprechung zum Einholen von Vergleichsangeboten
    • Neue Rechtsprechung zum Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung
    • Neue Rechtsprechung bei Abweichung von der Vollmacht in der Versammlung
  • Dauerbrenner bauliche Veränderungen
    • Was ist jetzt erlaubt – wo liegen die Grenzen?
    • Rechtswidrige bauliche Veränderungen: Handlungsoptionen der Wohnungseigentümergemeinschaft – was folgt für Beseitigungs- und Rückbauansprüche aus der Zuständigkeit der Gemeinschaft?
  • Neues zum Verfahrensrecht – wie funktioniert der Verbandsprozess?
  • Probleme mit dem Übergang vom alten zum neuen WEG-Recht – wie ist die neue Rechtsprechung des BGH anzuwenden?
  • Erste Erfahrungen mit Spezialthemen der WEG-Reform

Preis: 299,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Nach oben