15.01.2025 - 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).
Sie sind WEG-Verwalter und sollen die Zustimmung zu einer Veräußerung erteilten? Dann müssen Sie jetzt schnell und richtig handeln. In diesem Webinar nehmen wir Sie mit durch den kompletten Ablauf der Verwalterzustimmung nach § 12 WEG – verständlich erklärt, mit vielen Beispielen aus der Verwaltungspraxis und mit klaren Antworten auf die wichtigsten Fragen!
15.01.2025 - 14.00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).
Sie sind WEG-Verwalter und sollen die Zustimmung zu einer Veräußerung erteilten? Dann müssen Sie jetzt schnell und richtig handeln. In diesem Webinar nehmen wir Sie mit durch den kompletten Ablauf der Verwalterzustimmung nach § 12 WEG – verständlich erklärt, mit vielen Beispielen aus der Verwaltungspraxis und mit klaren Antworten auf die wichtigsten Fragen!
Seminarbeschreibung
Kommt es zur Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit und Ihre Zustimmung als WEG-Verwalter ist erforderlich, müssen Sie handeln – schnell und rechtssicher.
Denn sobald der Notar eine Verkaufsanzeige übermittelt, beginnt für die Verwaltung ein Ablauf, der nicht nur organisatorisch sauber, sondern vor allem rechtlich belastbar durchgeführt werden muss. Doch was bedeutet das genau – und wo lauern die Stolperfallen?
In diesem Seminar beleuchten wir den kompletten Verfahrensablauf rund um die Verwalterzustimmung nach § 12 WEG – vom ersten Schriftstück bis zur finalen Entscheidung über die Zustimmung oder Ablehnung.
Wir arbeiten mit einem durchgängigen Praxisfall, an dem Sie alle entscheidenden Schritte nachvollziehen und direkt auf Ihre tägliche Arbeit übertragen können:
- Wann beginnt Ihre rechtliche Zuständigkeit – und was müssen Sie innerhalb welcher Frist tun?
- Welche Unterlagen und Nachweise dürfen oder müssen Sie verlangen – und von wem?
- Wie gehen Sie mit unvollständigen oder zweifelhaften Unterlagen um?
- Wann liegt ein „wichtiger Grund“ zur Versagung vor – und wie formulieren Sie diesen rechtssicher?
- Welche Haftungsrisiken bestehen, wenn die Zustimmung zu spät, zu vorschnell oder unbegründet erfolgt?
- Und wie regeln Sie die Kostenfrage: Wer zahlt für Ihre Prüfleistungen oder für eine außerordentliche Eigentümerversammlung?
Zugleich werfen wir einen fundierten Blick auf häufige Fehlerquellen, etwa bei der Verwalterbestellung, in Beschlussfassungen oder im Umgang mit nicht eindeutig geklärten Eigentumsverhältnissen. Auch die Möglichkeit, Veräußerungsbeschränkungen aufzuheben oder neu zu begründen, wird ausführlich behandelt.
Ihr Referent Carsten Vienken bringt nicht nur Fachwissen aus der Theorie, sondern aus langjähriger, eigener Verwaltungspraxis mit. Mit seiner Hilfe entwickeln Sie ein sicheres Gespür für den richtigen Umgang mit Veräußerungsfällen – unabhängig davon, ob Sie neu im Beruf sind oder bereits viele Vorgänge begleitet haben.
Diese Themenpunkte und Fragestellungen werden behandelt:
- Fehler in der Niederschrift über die Verwalterbestellung – Stress mit dem Grundbuchamt
- Umlaufbeschluss nach § 23 Absatz 3 WEG bei Verwalterbestellung (Tod eines Eigentümers / Bestätigungsbeschluss)
- In welchen Fällen ist die Zustimmung des Verwalters bei einer Veräußerung erforderlich und wann liegt eine „Veräußerung“ vor?
- Was ist ein „wichtiger Grund“ für die Versagung der Zustimmung?
- Umfang der Prüfungspflicht des Verwalters
- Einholung von Auskünften bei Auskunfteien, z.B. Creditreform oder Schufa?
- Welche Nachweise kann der Verwalter verlangen? Vollmacht Auskünfte (27.1 WEG ohne Erlaubnis des Erwerbers?! Besser Einwilligung
- Und wer muss die Nachweise liefern – der Veräußerer oder der Erwerber?
- Was muss der Verwalter tun, wenn die Nachweise nicht beigebracht werden?
- Was muss der Verwalter tun, wenn er Zweifel an den Nachweisen hat oder sie als unvollständig ansieht?
- Wie lange hat der Verwalter Zeit, seine Zustimmung zu erteilen?
- Wie läuft das Zustimmungsverfahren konkret ab?
- Welche Kosten entstehen bei der Verwalterzustimmung?
- Hat der Verwalter Anspruch auf Sondervergütung?
- Wer muss die Kosten tragen: Der Veräußerer, der Erwerber oder die GdWE?
- Wie kann man die Kostentragungspflicht abändern?
- Was muss der Verwalter tun, wenn er Zweifel an der Person oder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Erwerbers hat?
- Wer trägt die Kosten einer möglicherweise durchzuführenden außerordentlichen ETV: Der Veräußerer, der Erwerber, die GdWE oder der Verwalter?
- Die Aufhebung der Veräußerungsbeschränkung nach § 12 Abs. 4 WEG
- Die Gefahr von Schadensersatzansprüchen, wenn der Verwalter seine Zustimmung nicht, verspätet oder unberechtigterweise erteilt
- Haftet Unterzeichner der Niederschrift auf Schadensersatz?
- Haftet der Veräußerer bei Nichtbeibringung von Unterlagen?
Referent:
Carsten Vienken
langjähriger Referent und Dozent in der Wohnungswirtschaft, selbstständiger Verwalter und Immobilienfachverwalter für Wohnungseigentum, Mitglied im Prüfungsausschuss für den zertifizierten Verwalter bei der IHK Münster sowie Mitautor in Fachbüchern und Zeitschriften
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter und Mitarbeiter in Hausverwaltungen, sowie Quereinsteiger und Praktiker in der Wohnungswirtschaft
Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.