Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Der Anwendungsbereich des CO2KostAufG
- Welche Arten der Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser
sind umfasst? - Welche Arten von Gebäuden sind betroffen?
- Anfall von Kohlendioxidkosten
- Kohlendioxidkosten auf der Grundlage des Nationalen Emissionshandels
- Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHV)
- Welche Energieträger sind nach der EBeV 2022 CO2-kostenbelastet?
- Kohlendioxidkosten auf der Grundlage des Europäischen Emissionshandels
- Vorwegabzug des Vermieteranteils an den CO2-Kosten bei Wohngebäuden
- Berechnung des spezifischen CO2-Ausstoßes des Gebäudes
- Berechnung der angefallenen Kohlendioxidkosten
- Ermittlung des Vermieteranteils an den Kohlendioxidkosten (Stufenmodell)
- Vorwegabzug und Abrechnung der Kohlendioxidkosten
- Berechnungserleichterungen
- Tücken des Berechnungsverfahrens
- Vorwegabzug des Vermieteranteils an den CO2-Kosten bei Nichtwohngebäuden
- Begrenzte 50:50-Regel
- Stufenmodell ab 2025
- Ausnahmetatbestände
- 11 HeizkostenV – ganz oder gar nicht?
- Das selbstbewohnte Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
- Sonderregelungen bei Beschränkungen für die energetische Sanierung
- Der Erstattungsanspruch des selbstversorgenden Mieters
- Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs
- Abwicklungsfristen / Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
- Hinweispflicht
- Unwirksamkeit abweichender Umlagevereinbarungen
- Unzulässigkeit ab dem 1.1.2023
- Auswirkungen auf Alt-Mietverträge
- Vertragsgestaltung
- Anwendbarkeit auf das Wohnungseigentum?
- Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft
- Verwalterpflichten
- Beschlussfassung
- Das Kürzungsrecht des Mieters
- Kumulative Anwendung neben § 12 HeizkostenV?
- Ausschluss des Kürzungsrechts im Wohnungseigentum?
- Umlage der durch das CO2KostAufG erzeugten Mehrkosten auf den Mieter?
- Das Gesetz schweigt
- Analoge Anwendung des § 7 Abs. 2 HeizkostenV?
- Umlage von Verwaltungsaufwand?
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).