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Die neue CO2-Abgabe – so teuer wird die Energiewende für Vermieter und Wohnungseigentümer

Die neue CO2-Abgabe – so teuer wird die Energiewende für Vermieter und Wohnungseigentümer

165,00 

24.01.2023 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Ab 2023 werden die CO2-Kosten zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Offen gelassen hat der Gesetzgeber, wie Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter mit dem neuen Gesetz umgehen sollen. Unser Online-Seminar gibt eine erste Übersicht darüber, sowie konkrete Tipps für Ihren Arbeitsalltag.

Beschreibung

Ab 2023 gilt: Die CO2-Kosten werden zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Dafür sorgt das neue Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Doch das führt auch dazu, dass unzählige Mietverträge entsprechend angepasst werden müssen, insbesondere die Betriebskostenvereinbarungen. Die künftige Kostenberechnung ist hochkomplex und richtet sich nach der Energieeffizienz des jeweiligen Mietobjekts. Zudem ist zwischen Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterscheiden. Wird die neue Regelung nicht beachtet, droht eine anteilige Kürzung der Heizkosten.

Offen gelassen hat der Gesetzgeber, wie Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwalter mit dem neuen Gesetz umgehen sollen. Auch schweigt das Gesetz zu der Frage, ob die Zusatzkosten für den hohen bürokratischen Aufwand auf die Nutzer umgelegt werden können.

Unser Online-Seminar gibt eine erste Übersicht darüber, was ab dem 1.1.2023 auf Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie deren Verwalter und Anwälte zukommt. Dazu liefern wir konkrete Tipps für Ihren Arbeitsalltag, den Umgang mit der Problematik und mögliche Vertragsgestaltung.

Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!

Unser Fachreferent: Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, zu 100 % Praktiker und gibt viele wertvolle Tipps.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Der Anwendungsbereich des CO2KostAufG
    • Welche Arten der Versorgung mit Heizwärme und Warmwasser
      sind umfasst?
    • Welche Arten von Gebäuden sind betroffen?
  • Anfall von Kohlendioxidkosten
    • Kohlendioxidkosten auf der Grundlage des Nationalen Emissionshandels
    • Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHV)
    • Welche Energieträger sind nach der EBeV 2022 CO2-kostenbelastet?
    • Kohlendioxidkosten auf der Grundlage des Europäischen Emissionshandels
  • Vorwegabzug des Vermieteranteils an den CO2-Kosten bei Wohngebäuden
    • Berechnung des spezifischen CO2-Ausstoßes des Gebäudes
    • Berechnung der angefallenen Kohlendioxidkosten
    • Ermittlung des Vermieteranteils an den Kohlendioxidkosten (Stufenmodell)
    • Vorwegabzug und Abrechnung der Kohlendioxidkosten
    • Berechnungserleichterungen
    • Tücken des Berechnungsverfahrens
  • Vorwegabzug des Vermieteranteils an den CO2-Kosten bei Nichtwohngebäuden
    • Begrenzte 50:50-Regel
    • Stufenmodell ab 2025
  • Ausnahmetatbestände
    • 11 HeizkostenV – ganz oder gar nicht?
    • Das selbstbewohnte Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
    • Sonderregelungen bei Beschränkungen für die energetische Sanierung
  • Der Erstattungsanspruch des selbstversorgenden Mieters
    • Ausschlussfrist für die Geltendmachung des Erstattungsanspruchs
    • Abwicklungsfristen / Zurückbehaltungsrecht des Vermieters
    • Hinweispflicht
  • Unwirksamkeit abweichender Umlagevereinbarungen
    • Unzulässigkeit ab dem 1.1.2023
    • Auswirkungen auf Alt-Mietverträge
    • Vertragsgestaltung
  • Anwendbarkeit auf das Wohnungseigentum?
    • Verwaltungskompetenz der Gemeinschaft
    • Verwalterpflichten
    • Beschlussfassung
  • Das Kürzungsrecht des Mieters
    • Kumulative Anwendung neben § 12 HeizkostenV?
    • Ausschluss des Kürzungsrechts im Wohnungseigentum?
  • Umlage der durch das CO2KostAufG erzeugten Mehrkosten auf den Mieter?
    • Das Gesetz schweigt
    • Analoge Anwendung des § 7 Abs. 2 HeizkostenV?
    • Umlage von Verwaltungsaufwand?

 

Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.

 

Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

 

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

 

 

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

 

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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