Der Gesetzgeber hat die Mietpreisbremse nicht nur verschärft, sondern auch deutlich ausgeweitet: In Nordrhein-Westfalen greift sie beispielsweise seit dem 1. März 2025 nun in 57 statt nur 18 Städten und Gemeinden – unter ihnen sind nun auch Mittelzentren.
Verstöße gegen Mietpreisgrenzen werden inzwischen konsequent verfolgt – sogenannte Legal-Tech-Dienste machen es Mieterinnen und Mietern besonders leicht, unzulässige Mieterhöhungen automatisiert prüfen und rückfordern zu lassen. Für Vermieterinnen, Vermieter und Verwaltung kann das schnell teuer werden. Denn in vielen Fällen trägt der Verwalter gemäß Verwaltervertrag die Verantwortung für die rechtssichere Neuvermietung – samt aller dazugehörigen Prüfpflichten.
Das bringt eine ganze Reihe dringlicher Fragen mit sich, auf die Sie vorbereitet sein sollten:
Was ist bei der Neuvermietung konkret zu beachten – etwa bei Bestandsobjekten in guter Lage? Welche Ausnahmen gelten, etwa bei umfassender Modernisierung? Gibt es Wege, die Mietpreisbremse rechtssicher zu umgehen oder ist das ein juristischer Drahtseilakt? Und: Wie kann man Fehler vermeiden oder heilen?
Klar ist: Wer hier nicht genau hinschaut, riskiert neben Rückzahlungen auch Schadenersatzforderungen.
Wir behandeln vor allem folgende Themen und Fragestellungen:
- Was bedeuten die Regelungen der Mietpreisbremse (wie und ab wann „bremst“ sie)?
- Ausnahmen der Mietpreisbremse und deren Bedeutung
- verschiedene Hinweispflichten
- in der Praxis kursierende Versuche, die Mietpreisbremse durch besondere Vertragsgestaltungen zu umgehen
- kleiner Exkurs zu sonstigen Gefahren solcher speziellen Vertragsgestaltungen (z. B. teilmöblierte Vermietung; Vermietung an eine Wohngemeinschaft etc.)
- Was müssen Verwalterinnen und Verwalter (auch im Umgang mit dem Eigentümer/Auftraggeber) beachten?
Referent: Stefan Löfflad, Fachanwalt für Miet– und Wohnungseigentumsrecht, ausgewiesener Praktiker und langjähriger Referent in der Immobilienwirtschaft, vom Magazin die Wirtschaftswoche bereits 2003 in die Liste der Top 25 Rechtsanwälte für Mietrecht in Deutschland aufgenommen
Preis: 129,00 Euro
Teilnehmerkreis: Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.