MietrechtWEG-Recht

04.11.2026 - 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Garagenanlagen, Privatstraßen, Spielplätze, Photovoltaikanlagen oder gemeinschaftlich genutzte Flächen: Nicht jede Gemeinschaft ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In diesem praxisnahen Online-Seminar erläutert WEG-Richter Barry Sankol, wie Bruchteilsgemeinschaften rechtlich einzuordnen sind und welche Besonderheiten Verwalter bei Verwaltung, Beschlussfassung und Abrechnung beachten müssen.

Richter Barry Sankol
Referent/in: Barry Sankol

Preis pro Person:

149,00 

04.11.2026 - 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Garagenanlagen, Privatstraßen, Spielplätze, Photovoltaikanlagen oder gemeinschaftlich genutzte Flächen: Nicht jede Gemeinschaft ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. In diesem praxisnahen Online-Seminar erläutert WEG-Richter Barry Sankol, wie Bruchteilsgemeinschaften rechtlich einzuordnen sind und welche Besonderheiten Verwalter bei Verwaltung, Beschlussfassung und Abrechnung beachten müssen.

Seminarbeschreibung

Nicht jede gemeinschaftlich genutzte Anlage wird nach dem Wohnungseigentumsgesetz verwaltet. Gerade Garagenhöfe, Privatstraßen, Zufahrten, Grünanlagen, Spielplätze oder gemeinschaftlich genutzte technische Anlagen stehen häufig im Eigentum einer Bruchteilsgemeinschaft. Auch neue Modelle wie gemeinsam betriebene Photovoltaikanlagen oder Contracting-Lösungen führen zunehmend dazu, dass Verwalter mit Bruchteilsgemeinschaften in Berührung kommen.

Für die Verwaltung entstehen dadurch zahlreiche praktische und rechtliche Herausforderungen. Denn auf Bruchteilsgemeinschaften findet das Wohnungseigentumsgesetz keine Anwendung. Stattdessen gelten andere gesetzliche Regelungen, andere Entscheidungsstrukturen und andere Anforderungen an Verwaltung, Beschlussfassung, Finanzierung und Abrechnung.

In diesem praxisnahen Online-Seminar erläutert WEG-Richter Barry Sankol die rechtlichen Grundlagen der Bruchteilsgemeinschaft und zeigt anhand zahlreicher Praxisbeispiele, wie sich diese von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und der Gesellschaft bürgerlichen Rechts unterscheidet. Sie erfahren, welche Aufgaben und Befugnisse Verwalter haben, wie Erhaltungsmaßnahmen organisiert werden, welche Besonderheiten bei Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung und Kostenverteilung bestehen und wie typische Problemfälle rechtssicher gelöst werden können.

Darüber hinaus erhalten Sie einen verständlichen Überblick über die Verwaltung von Bruchteilsgemeinschaften innerhalb bestehender Wohnungseigentumsanlagen sowie über die aktuellen Entwicklungen bei gemeinschaftlich genutzten Photovoltaikanlagen und anderen modernen Nutzungsformen.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Abgrenzung der BTG zur Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) und zur Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
    • Was folgt aus dem Fehlen der Rechtsfähigkeit einer Bruchteilsgemeinschaft?
    • Analoge Anwendung von Grundsätzen oder Vorschriften des WEG?
    • Haftung der einzelnen Bruchteilseigentümer gegenüber Vertragspartnern, der Behörde oder sonstigen Dritten
  • Darstellung der relevanten rechtlichen Grundlagen
    • Regelungen durch Beschluss
    • Regelungen in Vereinbarungen
    • Gesetzliche Regelungen
  • Verwalter und Verwaltervertrag
    • Aufgaben und Befugnisse
    • Wie kann der Verwalter bestellt werden?
    • Wie – und mit wem – kommt der Verwaltervertrag wirksam zustande?
    • Welchen Inhalt kann der Verwaltervertrag haben?
    • Wie kommt der Verwaltervertrag wirksam zustande?
    • Was gilt, wenn ein Bruchteileigentümer ausscheidet und ein neuer Eigentümer eintritt
  • Das Rechnungswesen und Finanzverwaltung in der Bruchteilsgemeinschaft
    • Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan
    • Beitragsrückstände
    • Abrechnung und Hausgeldbeitreibung nach Eigentümerwechsel
    • Kostenverteilungsschlüssel und Einzelfragen
    • Rücklagen, insbesondere die Erhaltungsrücklage
  • Rechte und Pflichten bei Nutzung des gemeinschaftlichen Eigentums
    • Beschluss über Gebrauchsregelung
    • Abwehr von Störungen durch andere Bruchteilseigentümer oder Dritte
  • Bauliche Maßnahme
    • Erhaltungsmaßnahmen
    • Bauliche Veränderungen
  • Die Eigentümerversammlung
  • Die praktische und rechtliche Behandlung/Handhabung einer BTG innerhalb der WEG
    • Vertretungsbefugnis
    • Ausübung des Stimmrechts – Wahl eines sog. Stimmrechtsvertreters

Nach dem Seminar können Sie Bruchteilsgemeinschaften rechtlich sicher von Wohnungseigentümergemeinschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts unterscheiden und die daraus folgenden Besonderheiten für die Verwaltung richtig einordnen. Sie gewinnen Sicherheit bei der Verwaltung gemeinschaftlich genutzter Anlagen, der Vorbereitung von Entscheidungen sowie der Abrechnung und Finanzierung gemeinsamer Einrichtungen.

Darüber hinaus lernen Sie, typische Problemfälle aus der Verwaltungspraxis rechtssicher zu lösen und die unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen bei Beschlussfassung, Verwaltervertrag, Kostenverteilung und Erhaltungsmaßnahmen sicher anzuwenden. Damit vermeiden Sie Fehlentscheidungen und schaffen eine belastbare Grundlage für die Verwaltung von Bruchteilsgemeinschaften.

Referent:
Barry Sankol
Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Buchung

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.