WEG-RechtBasiswissen

11.03.2027 - 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Beschlüsse richtig vorbereiten, Eigentümeransprüche prüfen und Verwalterpflichten kennen

Ob Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Steckersolargeräte, Aufzüge oder ungenehmigte Umbauten: Bauliche Veränderungen stellen WEG-Verwalter regelmäßig vor schwierige rechtliche Entscheidungen. WEG-Richter Barry Sankol erläutert anhand aktueller Rechtsprechung und konkreter Praxisfälle, welche Ansprüche Wohnungseigentümer nach §§ 20 und 21 WEG haben, wie Beschlüsse richtig vorbereitet werden und wann die Gemeinschaft gegen ungenehmigte bauliche Veränderungen vorgehen kann.

Barry Sankol, Richter am Amtsgericht Hamburg-St. Georg
Referent/in: Barry Sankol

Preis pro Person:

149,00 €

11.03.2027 - 10.00 Uhr bis 12:00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Beschlüsse richtig vorbereiten, Eigentümeransprüche prüfen und Verwalterpflichten kennen

Ob Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge, Steckersolargeräte, Aufzüge oder ungenehmigte Umbauten: Bauliche Veränderungen stellen WEG-Verwalter regelmäßig vor schwierige rechtliche Entscheidungen. WEG-Richter Barry Sankol erläutert anhand aktueller Rechtsprechung und konkreter Praxisfälle, welche Ansprüche Wohnungseigentümer nach §§ 20 und 21 WEG haben, wie Beschlüsse richtig vorbereitet werden und wann die Gemeinschaft gegen ungenehmigte bauliche Veränderungen vorgehen kann.

Seminarbeschreibung

Ein Eigentümer möchte eine Wallbox installieren, ein anderer einen Fahrradunterstand errichten oder ein Steckersolargerät anbringen. Gleichzeitig stellt die Verwaltung fest, dass eine bauliche Veränderung bereits ohne erforderliche Gestattung vorgenommen wurde. Was muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) erlauben, worüber darf sie entscheiden und wann muss die Verwaltung tätig werden?
Bauliche Veränderungen gehören zu den anspruchsvollen Themen der WEG-Verwaltung. Denn neben den Interessen einzelner Wohnungseigentümer müssen die Rechte der Gemeinschaft, die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen an eine ordnungsmäßige Verwaltung berücksichtigt werden.
Mit der WEG-Reform zum 1. Dezember 2020 wurde das Recht der baulichen Veränderungen in den §§ 20 und 21 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) grundlegend neu geregelt. Seitdem haben insbesondere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs wichtige Fragen zur Beschlussfassung, zu den Ansprüchen einzelner Eigentümer und zu den Grenzen baulicher Veränderungen konkretisiert.

Bauliche Veränderung oder Erhaltungsmaßnahme?

Nicht jede bauliche Maßnahme am Gemeinschaftseigentum ist automatisch eine bauliche Veränderung im Sinne des § 20 WEG.
Während Erhaltungsmaßnahmen der ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums dienen, gehen bauliche Veränderungen darüber hinaus. Diese Unterscheidung ist für die rechtliche Einordnung und die Vorbereitung der Beschlussfassung entscheidend.
Doch welche Maßnahmen fallen unter § 20 WEG? Wann besteht ein Anspruch auf Gestattung? Welche Bedeutung haben die sogenannten privilegierten baulichen Veränderungen, beispielsweise zur Barrierereduzierung oder für Ladeeinrichtungen von Elektrofahrzeugen?
Das Seminar zeigt, wie WEG-Verwalter entsprechende Anträge rechtlich einordnen und die Eigentümer sachgerecht auf eine Entscheidung vorbereiten können.

Beschlüsse über bauliche Veränderungen richtig vorbereiten

Die Vorbereitung und Durchführung von Beschlüssen über bauliche Veränderungen gehört zu den wichtigen Aufgaben der WEG-Verwaltung.
Dabei müssen Verwalter nicht nur prüfen, ob die Gemeinschaft für eine Maßnahme beschlusskompetent ist. Sie müssen auch berücksichtigen, welche Ansprüche einzelne Eigentümer geltend machen können, welche gesetzlichen Grenzen bestehen und welche Anforderungen an die Beschlussfassung gestellt werden.
Wie konkret muss ein Beschluss über eine bauliche Veränderung formuliert sein? Welche Informationen benötigen die Wohnungseigentümer für ihre Entscheidung? Und welche Pflichten treffen die Verwaltung bei der Vorbereitung und Umsetzung eines solchen Beschlusses?
Auch die Grenzen baulicher Veränderungen spielen eine wesentliche Rolle. Denn nicht jede gewünschte Umgestaltung einer Wohnanlage ist rechtlich zulässig.

Ungenehmigte bauliche Veränderungen: Wann kommt ein Rückbau infrage?

Besonders konfliktträchtig sind Maßnahmen, die ein Wohnungseigentümer ohne die erforderliche Gestattung durchgeführt hat.
In solchen Fällen stellt sich für die Verwaltung die Frage, wie die Gemeinschaft reagieren kann oder muss. Besteht ein Anspruch auf Beseitigung oder Rückbau? Muss die GdWE darüber zunächst einen Beschluss fassen? Und welche Möglichkeiten bestehen, eine unzulässige bauliche Veränderung bereits im Vorfeld zu verhindern?
Neben diesen Fragen behandelt das Seminar auch die Rechte und Pflichten der Verwaltung in gerichtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere bei der Anfechtung von Beschlüssen über bauliche Veränderungen.

Aktuelle Rechtsprechung und praktische Handlungsempfehlungen

WEG-Richter Barry Sankol erläutert die rechtlichen Grundlagen und die aktuelle Rechtsprechung anhand typischer Fälle aus der Verwaltungspraxis.
Dabei stehen die konkreten Handlungsmöglichkeiten und Pflichten der WEG-Verwaltung im Mittelpunkt: von der Einordnung einer geplanten Maßnahme über die Vorbereitung der Beschlussfassung bis zum Umgang mit ungenehmigten Veränderungen und gerichtlichen Streitigkeiten.
Sie erfahren, worauf es bei baulichen Veränderungen nach §§ 20 und 21 WEG ankommt, welche Fehler vermieden werden sollten und wie sich schwierige Fallkonstellationen rechtlich fundiert bearbeiten lassen.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Bauliche Veränderungen nach § 20 WEG: Begriff, Voraussetzungen und rechtliche Einordnung
  • Abgrenzung zu Erhaltungsmaßnahmen: Wann gelten §§ 18 und 19 WEG, wann § 20 WEG?
  • Beschlusskompetenz und Beschlusszwang: Wann ist eine Beschlussfassung erforderlich?
  • Privilegierte bauliche Veränderungen: Ansprüche auf Maßnahmen insbesondere zur E-Mobilität und Barrierereduzierung
  • Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer: Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf eine bauliche Veränderung?
  • Grenzen baulicher Veränderungen: Welche Umgestaltungen sind unzulässig?
  • Vorbereitung von Baubeschlüssen: Welche Informationen und rechtlichen Voraussetzungen müssen Verwalter berücksichtigen?
  • Beschlussfassung und Beschlussvollzug: Anforderungen an Beschlüsse und ihre praktische Umsetzung
  • Ungenehmigte bauliche Veränderungen: Rechte und Handlungsmöglichkeiten der GdWE
  • Rückbau und Beseitigung: Wann können ungenehmigte Maßnahmen rückgängig gemacht werden?
  • Verhinderung unzulässiger Maßnahmen: Welche Möglichkeiten hat die Gemeinschaft?
  • Beschlussanfechtungsverfahren: Rechte und Pflichten der Verwaltung im gerichtlichen Verfahren
  • Aktuelle Rechtsprechung: Wichtige Entscheidungen und ihre Auswirkungen auf die WEG-Praxis

Nach dem Seminar können Sie bauliche Veränderungen nach §§ 20 und 21 WEG rechtlich besser einordnen und von Erhaltungsmaßnahmen abgrenzen. Sie wissen, welche Ansprüche einzelne Wohnungseigentümer geltend machen können, welche Grenzen gelten und worauf bei der Vorbereitung und Umsetzung entsprechender Beschlüsse zu achten ist.

Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit privilegierten baulichen Veränderungen und erfahren, welche Handlungsmöglichkeiten der Gemeinschaft bei ungenehmigten Umbauten zur Verfügung stehen.

Die Praxisfälle und Erläuterungen von WEG-Richter Barry Sankol helfen Ihnen, typische Fehler bei der Beschlussfassung zu erkennen, die Interessen der Gemeinschaft sachgerecht zu berücksichtigen und rechtliche Auseinandersetzungen besser vorzubereiten.

Referent:
Barry Sankol
Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter, WEG-Sachbearbeiter, Quereinsteiger, Berufsanfänger und erfahrene Verwaltungsmitarbeiter, die ihre Kenntnisse zu baulichen Veränderungen und der aktuellen Rechtsprechung vertiefen oder auffrischen möchten.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Buchung

Technische Hinweise

Für die Teilnahme benötigen Sie lediglich einen Computer oder ein geeignetes Tablet, eine stabile Internetverbindung sowie Lautsprecher oder Kopfhörer. Das Seminar findet bequem online über Zoom statt.
Bitte testen Sie Zoom rechtzeitig vor dem Seminar. Nutzen Sie ein Firmengerät oder Firmennetzwerk, empfehlen wir, vorab kurz zu prüfen, ob Zoom durch Ihre IT freigegeben ist.
Bitte melden Sie sich im Seminarraum mit Ihrem vollständigen Vor- und Nachnamen an. Nur so können wir Ihre Teilnahme eindeutig zuordnen, dokumentieren und eine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Die Zugangsdaten und weitere Hinweise zur Teilnahme erhalten Sie rechtzeitig vor dem Seminar per E-Mail an die bei der Buchung angegebene E-Mail-Adresse.