28.04.2026 – 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)
Trennen sich Mitglieder einer Wohngemeinschaft, Ehepartner oder Lebensgefährten, entstehen für die Mietverwaltung sofort praktische und rechtliche Fragen. Wer bleibt in der Wohnung, wer haftet weiter für die Miete – und wann muss der Mietvertrag angepasst werden? Dieses Praxisseminar zeigt, wie Mietverwalter bei Trennungskonstellationen rechtssicher, strukturiert und souverän handeln.
28.04.2026 – 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)
Trennen sich Mitglieder einer Wohngemeinschaft, Ehepartner oder Lebensgefährten, entstehen für die Mietverwaltung sofort praktische und rechtliche Fragen. Wer bleibt in der Wohnung, wer haftet weiter für die Miete – und wann muss der Mietvertrag angepasst werden? Dieses Praxisseminar zeigt, wie Mietverwalter bei Trennungskonstellationen rechtssicher, strukturiert und souverän handeln.
Seminarbeschreibung
In der täglichen Verwaltungspraxis kommt es regelmäßig vor, dass sich Mietparteien trennen – sei es nach einer Ehe oder Partnerschaft, im Rahmen einer Wohngemeinschaft oder bei sonstigen gemeinsam unterzeichneten Mietverträgen. Für Vermieter und Mietverwalter entstehen daraus häufig Unsicherheiten:
Darf ein Mieter einfach ausziehen? Wer bleibt Vertragspartner? Und wie ist mit Haftung, Kündigung oder Vertragsänderungen umzugehen?
Dieses Seminar beleuchtet die typischen Trennungssituationen im Mietverhältnis und zeigt auf, wie sie rechtlich korrekt und praktisch handhabbar gelöst werden können.
Dabei wird nicht nur die Schnittstelle zwischen Mietrecht und Familienrecht betrachtet – etwa bei Trennung oder Scheidung von Ehegatten –, sondern auch alle anderen relevanten Fallkonstellationen, in denen mehrere Personen gemeinsam Mieter sind und einer aus dem Mietverhältnis ausscheiden möchte.
Ein besonderer Fokus liegt auf den Fragen,
- wann eine Vertragsfortsetzung oder -änderung erforderlich ist,
- welche Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter haben,
- und wie Mietverwalter mit Mitteilungen über Trennung, Auszug oder gewünschte Vertragsentlassung rechtssicher umgehen.
Anhand aktueller Rechtsprechung und praxisnaher Beispiele werden klare Handlungsempfehlungen entwickelt, die Mietverwaltern helfen, Konflikte zu vermeiden, Haftungsrisiken zu begrenzen und rechtlich sauber zu kommunizieren – auch in emotional aufgeladenen Situationen.
Es werden unter anderem folgende Themen und Fragestellungen behandelt:
Grundlagen bei Trennung von Mietparteien
- Gemeinsame Mieter – gemeinsame Haftung: was gilt grundsätzlich?
- Trennung während des laufenden Mietverhältnisses
- Auszug eines Mieters ohne Zustimmung des Vermieters
Trennung von Ehegatten und Lebenspartnern
- Wohnungszuweisung bei Trennung oder Scheidung
- Vertragsfortsetzung nach § 1568a BGB
- Haftungsverteilung zwischen den Ehegatten
- Kündigungsrechte und Zustimmungspflichten des Vermieters
Trennung außerhalb des Familienrechts
- Wohngemeinschaften mit gemeinsamem Mietvertrag
- Entlassung eines Mieters aus dem Vertrag – geht das einseitig?
- Rechte und Pflichten der verbleibenden Mieter
- Umgang mit Wechselwünschen der Mietparteien
Rolle und Pflichten des Mietverwalters
- Richtige Reaktion auf Trennungs- und Auszugsmitteilungen
- Wann ist eine Vertragsänderung erforderlich – und wann nicht?
- Kommunikation mit beiden (ehemaligen) Mietparteien
- Vermeidung von Haftungs- und Beratungsrisiken
Nach dem Seminar wissen Sie, wie Sie Trennungssituationen im Mietverhältnis rechtlich korrekt einordnen und in der Verwaltungspraxis sicher umsetzen. Sie gewinnen Klarheit darüber, wann Handlungsbedarf besteht, welche Lösungen zulässig sind und wie Sie als Mietverwalter professionell zwischen den Interessen der Beteiligten vermitteln. So vermeiden Sie rechtliche Unsicherheiten, unnötige Vertragsfehler und Konflikte – und behalten auch in emotional belasteten Situationen die Kontrolle.
Referent:
Patricia Nußmann,
u. a. Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, langjährige Referentin in der Immobilienwirtschaft, rechtliche Begleitung von Mietverwaltungsunternehmen
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.
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