Alles neu macht das WEMoG … Es hat weitere Bereiche des Wohnungseigentumsrechts neu geregelt. Man denke nur an die neuen Bestimmungen zu Ladungsfrist, Beschlussfähigkeit und Form der Vollmacht für die Eigentümerversammlung. Beschlüsse über bauliche Veränderungen sind ebenso betroffen wie Änderungen der Kostenverteilung.
Vorhandenen Gemeinschaftsordnungen enthalten als sogenannte Alt-Vereinbarungen vielfach Regelungen, die vom neuen Rechtsstand abweichen, so dass sich Verwalter regelmäßig die Frage stellen, was denn jetzt anzuwenden ist – neues WEG oder Alt-Vereinbarung?
Der Gesetzgeber räumt den Neuregelungen des WEMoG nicht grundsätzlich Vorrang gegenüber solchen Alt-Vereinbarungen ein. Er stellt mit § 47 WEG lediglich eine – nicht unproblematische – Auslegungsregelung zur Verfügung. Als Verwalter müssen Sie jeden Einzelfall daraufhin prüfen, ob Alt-Vereinbarung oder neues WEG anzuwenden ist.
In unserem Online-Seminar bereitet Fachanwalt Rüdiger Fritsch das Thema praxisnah auf: Zu typischen Fällen aus der Praxis stellt er Ihnen die jeweils von Literatur und Rechtsprechung entwickelte Methode zur Auflösung von Widersprüchen zwischen Alt-Vereinbarung und neuer Rechtslage vor. Er erörtert auch noch ungeklärte Kollisionsfälle und deren mögliche Auflösung im Verwalteralltag.
Insbesondere behandeln wir folgende Themen und beantworten diese Fragen:
- Die Ausgangslage
- Inkrafttreten der Neu-Regelungen des WEMoG ab dem 1.12.2020
- Der Geltungsvorrang von Vereinbarungen gem. § 10 Abs. 1 S. 2 WEG
- Fehlen einer gesetzlichen Übergangsregelung
- Die Auslegungsregel des § 47 WEG
- Typische Praxisfälle und deren Lösung
- Die Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung
- Die Beschlussfähigkeit der Eigentümerversammlung
- Vertretungsregelungen zur Eigentümerversammlung
- Formvorschriften für die Vollmacht zur Eigentümerversammlung
- Anweisungsbeschlüsse als Ausweg
- Sonderregelungen für Beschlüsse zu baulichen Veränderungen
- Öffnungsklauseln zur Änderung der Gemeinschaftsordnung
- Änderung einer vereinbarten Hausordnung
- Änderung vereinbarter Kostenverteilungsregeln
- Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsbeirats/Bestellungsdauer
- Regelungen zur Art und Weise der Erfüllung von Beitragsforderungen
- Vereinbarte Sonderbefugnisse des Verwalters
- Die Zustimmung zur Veräußerung des Wohnungseigentums
Referent: Rüdiger Fritsch
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind;
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.