WEG-Recht

06.05.2026 - 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Ein Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Wenn eine WEG-Verwaltung endet, ist das selten reibungslos. Ob durch Abwahl, Kündigung oder einvernehmliche Trennung – immer stellen sich rechtliche, organisatorische und menschliche Fragen: Was gilt vertraglich? Was ist noch zu tun? Was darf oder muss der ausscheidende Verwalter – und ab wann übernimmt der neue? Dieses praxisnahe Online-Seminar zeigt Ihnen, wie Sie als Verwalter bei einer vorzeitigen Beendigung Ihrer Verwaltungstätigkeit rechtssicher und souverän handeln – und wie Sie Konflikte, Vergütungsstreitigkeiten oder Haftungsrisiken vermeiden, bevor sie entstehen.

Portrait von Rüdiger Fritsch
Referent/in: Rüdiger Fritsch

Preis pro Person:

149,00 

06.05.2026 - 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)

Ein Ende mit Schrecken oder Schrecken ohne Ende?

Wenn eine WEG-Verwaltung endet, ist das selten reibungslos. Ob durch Abwahl, Kündigung oder einvernehmliche Trennung – immer stellen sich rechtliche, organisatorische und menschliche Fragen: Was gilt vertraglich? Was ist noch zu tun? Was darf oder muss der ausscheidende Verwalter – und ab wann übernimmt der neue? Dieses praxisnahe Online-Seminar zeigt Ihnen, wie Sie als Verwalter bei einer vorzeitigen Beendigung Ihrer Verwaltungstätigkeit rechtssicher und souverän handeln – und wie Sie Konflikte, Vergütungsstreitigkeiten oder Haftungsrisiken vermeiden, bevor sie entstehen.

Seminarbeschreibung

Ein Verwalterwechsel ist selten ein Routinevorgang. Manchmal läuft die Zusammenarbeit einfach aus dem Ruder, manchmal beschließt die Gemeinschaft überraschend die Abwahl, manchmal möchte der Verwalter selbst das Handtuch werfen. Doch eines ist klar: Jede vorzeitige Beendigung der WEG-Verwaltung bringt Pflichten, Fristen und Fallstricke mit sich. Dieses Seminar beleuchtet alle relevanten rechtlichen, vertraglichen und praktischen Fragen, die bei der Beendigung des Verwaltungsverhältnisses zu beachten sind. Sie erfahren, wann und wie eine Abwahl wirksam wird, wie sich Vergütungsansprüche berechnen, welche Rechte und Pflichten fortbestehen und wie die Übergabe an den Nachfolger rechtssicher erfolgt. Streitpunkte wie die Kürzung der Restvergütung, Ansprüche wegen Schlechtleistung oder Pflichten zur Abwicklung und Rechnungslegung werden anschaulich und mit Bezug zur aktuellen Rechtsprechung behandelt. Zudem gibt es klare Handlungsempfehlungen und Formulierungshilfen, wie Sie durch vorausschauende Vertragsgestaltung und Beschlüsse unnötige Auseinandersetzungen vermeiden. Ein Seminar, das Ihnen zeigt, wie Sie selbst im Streitfall professionell, rechtssicher und gelassen bleiben und die Beendigung Ihrer Verwaltung nicht zum „Schrecken ohne Ende“ wird.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

Abwahl des Verwalters ohne wichtigen Grund durch die GdWE

  • Der isolierte Abwahlbeschluss und dessen Wirksamwerden
  • Zugang der Abwahlerklärung beim Verwalter
  • Automatische Beendigung des Verwaltervertrags
  • Laufzeit- und Kündigungsregelungen im Verwaltervertrag
  • Die Restvergütungsansprüche des Verwalters
  • Kürzung des Anspruchs um „ersparten Eigenaufwand“?
  • Anspruch auf Zusatz- und Sondervergütungen
  • Rechtsschutz des Verwalters

Abwahl und Kündigung des Verwalters durch die GdWE aus wichtigem Grund

  • Der Abwahl- und Kündigungsbeschluss mit sofortiger Wirkung
  • Zugang der Abwahl- und Kündigungserklärung beim Verwalter
  • Vorliegen eines wichtigen Grundes
  • Streit um die Restvergütungsansprüche des Verwalters
  • Gegenansprüche der GdWE
  • Rechtsschutz des Verwalters

Amtsniederlegung und Kündigung durch den Verwalter

  • Zugang der Niederlegungs-/Kündigungserklärung bei der GdWE
  • Wirksamkeit von Niederlegung und Kündigung
  • Rechtsfolgen der Amtsniederlegung zur Unzeit
  • Rechtsfolgen einer unwirksamen Kündigung

Einvernehmliche Beendigung des Verwaltungsverhältnisses

  • Beschluss der Eigentümerversammlung
  • Zusätzliche Regelungsinhalte der Einigung
  • Ausgleichsklauseln und Abwicklungsvereinbarungen

Abwicklung der beendeten Verwaltung

  • Herausgabepflichten des ehemaligen Verwalters
  • Übertragung des Verwaltungsvermögens
  • Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Verwalters
  • Erstellung ausstehender Wirtschaftspläne und Jahresabrechnungen
  • Pflicht zur Rechnungslegung

Referent:
Rüdiger Fritsch
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Buchung

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.