09.06.2026 – 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)
WEG-Recht und Mietrecht greifen bei vermietetem Wohnungseigentum unmittelbar ineinander – und kollidieren dabei regelmäßig. Dieses Seminar zeigt Mietverwaltern praxisnah, wo typische Konfliktfelder liegen, welche rechtlichen Besonderheiten zu beachten sind und wie sich Lösungen sicher und strukturiert umsetzen lassen.
09.06.2026 – 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)
WEG-Recht und Mietrecht greifen bei vermietetem Wohnungseigentum unmittelbar ineinander – und kollidieren dabei regelmäßig. Dieses Seminar zeigt Mietverwaltern praxisnah, wo typische Konfliktfelder liegen, welche rechtlichen Besonderheiten zu beachten sind und wie sich Lösungen sicher und strukturiert umsetzen lassen.
Seminarbeschreibung
Vermietetes Wohnungseigentum bewegt sich rechtlich häufig im „Niemandsland“ zwischen WEG- und Mietrecht. Was wohnungseigentumsrechtlich zulässig oder sogar beschlossen ist, muss mietrechtlich noch lange nicht durchsetzbar sein – und umgekehrt. Für Mietverwalter von Sondereigentum bedeutet das: Entscheidungen lassen sich nur dann rechtssicher treffen, wenn beide Rechtsgebiete gleichermaßen im Blick behalten werden.
Besonders deutlich wird diese Kollision bei baulichen Maßnahmen, neuen Gebrauchsregelungen, privilegierten baulichen Veränderungen oder Störungen durch Mieter und deren Besucher. Hinzu kommen typische Konflikte rund um Hausordnungen, Betriebskostenabrechnungen und die Abwicklung von Schäden im Zuge von Maßnahmen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE).
In diesem Seminar zeigt Patricia Nußmann, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, anhand typischer Praxisfälle, wo die rechtlichen Bruchstellen zwischen Miet- und WEG-Recht liegen – und wie Mietverwalter in diesen Situationen rechtssicher, vorausschauend und professionell handeln. Ziel ist es, Risiken zu minimieren, Haftungsfallen zu vermeiden und klare Handlungslinien für den Verwaltungsalltag zu entwickeln.
Die Teilnehmenden gewinnen klare Orientierung im Zusammenspiel von Miet- und WEG-Recht und erhalten Sicherheit im Umgang mit den typischen Kollisionsfällen der Praxis. Statt rein theoretischer Abgrenzungen stehen praxisnahe Lösungsansätze im Mittelpunkt, ergänzt durch konkrete Handlungsempfehlungen für den Mietverwaltungsalltag. So lassen sich Haftungsrisiken reduzieren und Kommunikationsfehler gegenüber Mietern, Eigentümern und der GdWE gezielt vermeiden.
Es werden unter anderem folgende Themen und Fragestellungen behandelt:
- Besonderheiten bei Beginn des Mietverhältnisses
- Abschluss des Mietvertrags unter Berücksichtigung bestehender Vereinbarungen und Beschlüsse der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Bedeutung der Zweckbestimmung in der Gemeinschaftsordnung
- Besonderheiten im laufenden Mietverhältnis
- Geltung der Hausordnung gegenüber dem Mieter
- Auswirkungen geänderter Hausordnungen oder neuer Gebrauchsregelungen
- Pflichten des Mietverwalters bei Störungen durch den Mieter oder dessen Angehörige
- Baumaßnahmen im Spannungsfeld von Miet- und WEG-Recht
- Baumaßnahmen des Mieters am Gemeinschaftseigentum
- Ansprüche des Mieters auf Balkonkraftwerke, E-Lademöglichkeiten & Co.
- Baumaßnahmen der GdWE und Duldungspflichten des Mieters
- Umgang mit Schäden an der Mietsache („Kollateralschäden“) und deren Abwicklung zwischen Mieter, Vermieter und GdWE
- Betriebskostenabrechnung bei vermietetem Wohnungseigentum
- Fehlende Jahresabrechnung und Abrechnungspflichten des Eigentümers
- Einsichtsrechte des Mieters in Verwaltungsunterlagen
- Änderungen des Kostenverteilungsschlüssels durch Beschluss der Eigentümerversammlung
- Besonderheiten bei Beendigung des Mietverhältnisses
- Schadensersatzansprüche des Vermieters
Referent:
Patricia Nußmann,
u. a. Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, langjährige Referentin in der Immobilienwirtschaft, rechtliche Begleitung von Mietverwaltungsunternehmen
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.
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