„Könnten Sie mal …?“ Jedes Informationsverlangen eines Eigentümers stellt den Verwalter vor die kaufmännische und rechtliche Entscheidung, in welchem Umfang er, oft mit erhebli-chem Zeit- und Arbeitsaufwand, der Aufforderung nachkommen will, Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zu übersenden oder Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren.
Das Online-Seminar zeigt Ihnen, welche Pflichten dem Verwalter als „Geschäftsführer“ der GdWE tatsächlich obliegen und wie er berechtigten Informationspflichten zeitsparend nach-kommen kann.
Dabei wirft insbesondere das neu gestaltete Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsun-terlagen gem. § 18 Abs. 4 WEG etliche juristische Probleme auf. Zur Frage, wo überhaupt und in welcher Form Einsicht zu gewähren ist, gesellt sich die Frage, ob und in welchem Um-fang Sie als Verwalter Dritten (Vertretern, Vertrauenspersonen, Erwerbsinteressenten und Mietern) Einsicht gewähren dürfen.
Neben den berührten datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten kommt auch die Zulässigkeit der Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen in den Fokus. Nicht zu vernachlässigen: Die Pflicht des ausgeschiedenen Verwalters zur Rechnungslegung bleibt in der Praxis oft unbe-rücksichtigt.
Das Online-Seminar behandelt vor allem diese Themen und Fragestellungen:
- Die Auswirkungen des WEMoG
- Das Verwaltungsmonopol der GdWE
- Der Verwalter als „Geschäftsführer“ der GdWE
- Erfüllung von Informationspflichten
- Unterlagen als Anlage zur Einladung der Eigentümerversammlung
- Übersendung der Niederschrift der Eigentümerversammlung
- Übersendung von Auszügen aus der Beschluss-Sammlung
- Übersendung der Eigentümerliste
- Information der Eigentümer über Beschlussklagen
- Erfüllung von Auskunftsansprüchen
- Auskunftsansprüche des einzelnen Eigentümers
- Anfragen von Maklern und Kaufinteressenten
- Auskunftsansprüche der GdWE
- Rechnungslegung bei Beendigung der Verwaltertätigkeit
- Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
- Ort der Einsichtnahme
- Entfernungs- und personenbedingte Ausnahmen
- Umfang des Einsichtnahmerechts
- Unterlagen des Beirats
- Einsichtnahme und Auskunft
- Einsichtnahme durch Vertreter
- Einsichtnahme durch Makler, Kaufinteressenten
- Einsichtnahme unter Hinzuziehung von Vertrauenspersonen
- Das Einsichtnahmerecht des Mieters
- Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte
- Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen
Referent: Rüdiger Fritsch
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind;
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.