Rufen Sie uns an: (0421) 4360081| info@weg-seminare.de

Der WEG-Verwalter als Auskunftsbüro der Eigentümer? Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte im WEG

Der WEG-Verwalter als Auskunftsbüro der Eigentümer? Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte im WEG

Der WEG-Verwalter als Auskunftsbüro der Eigentümer? Informations-, Auskunfts- und Einsichtsrechte im WEG

129,00 

14.05.2025 – 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden).

Infos, Kopien, Unterlagen – häufige Anfragen von Eigentümern zu Verwaltungsvorgängen sind große „Zeitfresser“. In diesem Online-Seminar sagt Ihnen ein Top-Jurist klar und rechts-sicher, was Sie als Verwalter leisten müssen – und was nicht. Wie immer garniert mit vielen Praxistipps.

Beschreibung

„Könnten Sie mal …?“ Jedes Informationsverlangen eines Eigentümers stellt den Verwalter vor die kaufmännische und rechtliche Entscheidung, in welchem Umfang er, oft mit erhebli-chem Zeit- und Arbeitsaufwand, der Aufforderung nachkommen will, Auskünfte zu erteilen, Unterlagen zu übersenden oder Einsicht in die Verwaltungsunterlagen zu gewähren.

Das Online-Seminar zeigt Ihnen, welche Pflichten dem Verwalter als „Geschäftsführer“ der GdWE tatsächlich obliegen und wie er berechtigten Informationspflichten zeitsparend nach-kommen kann.

Dabei wirft insbesondere das neu gestaltete Recht auf Einsichtnahme in die Verwaltungsun-terlagen gem. § 18 Abs. 4 WEG etliche juristische Probleme auf. Zur Frage, wo überhaupt und in welcher Form Einsicht zu gewähren ist, gesellt sich die Frage, ob und in welchem Um-fang Sie als Verwalter Dritten (Vertretern, Vertrauenspersonen, Erwerbsinteressenten und Mietern) Einsicht gewähren dürfen.

Neben den berührten datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten kommt auch die Zulässigkeit der Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen in den Fokus. Nicht zu vernachlässigen: Die Pflicht des ausgeschiedenen Verwalters zur Rechnungslegung bleibt in der Praxis oft unbe-rücksichtigt.

Das Online-Seminar behandelt vor allem diese Themen und Fragestellungen:

  • Die Auswirkungen des WEMoG
    • Das Verwaltungsmonopol der GdWE
    • Der Verwalter als „Geschäftsführer“ der GdWE
  • Erfüllung von Informationspflichten
    • Unterlagen als Anlage zur Einladung der Eigentümerversammlung
    • Übersendung der Niederschrift der Eigentümerversammlung
    • Übersendung von Auszügen aus der Beschluss-Sammlung
    • Übersendung der Eigentümerliste
    • Information der Eigentümer über Beschlussklagen
  • Erfüllung von Auskunftsansprüchen
    • Auskunftsansprüche des einzelnen Eigentümers
    • Anfragen von Maklern und Kaufinteressenten
    • Auskunftsansprüche der GdWE
    • Rechnungslegung bei Beendigung der Verwaltertätigkeit
  • Einsichtnahme in die Verwaltungsunterlagen
    • Ort der Einsichtnahme
    • Entfernungs- und personenbedingte Ausnahmen
    • Umfang des Einsichtnahmerechts
    • Unterlagen des Beirats
    • Einsichtnahme und Auskunft
    • Einsichtnahme durch Vertreter
    • Einsichtnahme durch Makler, Kaufinteressenten
    • Einsichtnahme unter Hinzuziehung von Vertrauenspersonen
    • Das Einsichtnahmerecht des Mieters
    • Datenschutzrechtliche Gesichtspunkte
    • Digitalisierung von Verwaltungsunterlagen

Referent: Rüdiger Fritsch

Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind;

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

 

Nach oben