24.02.2026 – 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)
Der Tod eines Mieters bringt nicht nur menschlich schwierige Situationen mit sich, sondern stellt auch juristisch hohe Anforderungen an Vermieter und Mietverwalter. Wer darf kündigen, wer haftet für offene Mieten – und wie geht man mit der Wohnung und dem Nachlass um? In diesem Seminar erhalten Sie klare Antworten und rechtssichere Handlungsanweisungen, um den Übergang eines Mietverhältnisses nach dem Todesfall souverän und korrekt zu gestalten.
24.02.2026 – 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr (2 Nettozeitstunden)
Der Tod eines Mieters bringt nicht nur menschlich schwierige Situationen mit sich, sondern stellt auch juristisch hohe Anforderungen an Vermieter und Mietverwalter. Wer darf kündigen, wer haftet für offene Mieten – und wie geht man mit der Wohnung und dem Nachlass um? In diesem Seminar erhalten Sie klare Antworten und rechtssichere Handlungsanweisungen, um den Übergang eines Mietverhältnisses nach dem Todesfall souverän und korrekt zu gestalten.
Seminarbeschreibung
Der Tod eines Mieters stellt Vermieter und Mietverwalter regelmäßig vor rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Neben menschlicher Sensibilität ist hier vor allem rechtliches Wissen gefragt: Wer tritt in das Mietverhältnis ein? Wer darf kündigen – und wer haftet für offene Mieten oder Schäden an der Wohnung?
Die Fachanwältin Patricia Nußmann beleuchtet die zentralen Schnittstellen zwischen Mietrecht und Erbrecht und zeigt auf, wie mit solchen Situationen rechtssicher umzugehen ist. Im Fokus stehen insbesondere die Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 563 BGB, die Eintrittsrechte von Angehörigen und Erben, sowie der Übergang von Rechten und Pflichten aus dem Mietvertrag. Zudem werden praxisrelevante Themen wie Kündigungsfristen, Nachlassabwicklung, Räumungspflichten und der Umgang mit hinterlassenen Gegenständen behandelt.
Anhand aktueller Rechtsprechung und typischer Alltagsszenarien werden klare Handlungsanweisungen gegeben: Wie ist zu verfahren, wenn kein Erbe bekannt ist? Wann darf die Wohnung wieder vermietet werden? Und wie können Mietausfälle vermieden oder begrenzt werden?
Ziel des Vortrags ist es, Mietverwalterinnen und Mietverwaltern praxisnahe und rechtssichere Lösungen an die Hand zu geben, um den Übergang eines Mietverhältnisses nach dem Tod des Mieters souverän und korrekt zu gestalten.
Es werden unter anderem folgende Themen und Fragestellungen behandelt:
- Fortsetzung des Mietverhältnisses nach § 563 BGB
- Eintrittsrechte von Angehörigen und Erben
- Kündigungsrechte und -pflichten im Todesfall
- Haftung für offene Mieten, Schäden und Nebenkosten
- Nachlassabwicklung und Kommunikation mit Erben, Nachlasspflegern und Behörden
- Vorgehen bei unbekannten Erben oder herrenlosen Wohnungen
- Räumungspflichten und Umgang mit hinterlassenen Gegenständen
- Zeitpunkt und Voraussetzungen für die Wiedervermietung
- Vermeidung und Begrenzung von Mietausfällen
- Aktuelle Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen für die Verwaltungspraxis
Referent:
Patricia Nußmann,
u. a. Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, langjährige Referentin in der Immobilienwirtschaft, rechtliche Begleitung von Mietverwaltungsunternehmen
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht:
Für Verwalter und Verwalterinnen erteilen wir über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.