WEG-Recht
Vorsicht Stichtag 31.12.2025: Frist zur Grundbucheintragung von Beschlüssen nach § 10 Abs. 3 WEG
15.01.2025 - 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden). Spätestens bis Ende 2025 müssen verschiedene – auch alte – Beschlüsse in die Grundbücher eingetragen sein. Sonst drohen erhebliche Rechtsnachteile und die Haftung des WEG-Verwalters. Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt wissen müssen: mit wertvollen Handlungs- und Beschlussempfehlungen.
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