WEG-Recht
Aktuelles Problem! Der neue Entschädigungsanspruch des Wohnungseigentümers nach § 14 Abs. 3 WEG
03.04.2025 – 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden). Ein Wohnungseigentümer muss bauliche Maßnahmen in seinem Sondereigentum dulden. Als Ausgleich für die Beeinträchtigungen hat er einen Entschädigungsanspruch. Dieser hat allerdings durch die WEG-Reform gravierende Veränderungen erfahren, die in der Praxis aktuell zu Problemen führen. In diesem Seminar erfahren WEG-Verwalter und Rechtsanwälte alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen.
129,00 €