Häufig ist es dringend erforderlich, dass Sie als WEG-Verwalter – oder der beauftragte Handwerker – eine Wohnungseigentumseinheit oder einen dazugehörigen Nebenraum (z.B. Kellerraum oder Dachboden) betreten müssen. Beispiele: Es liegt ein Wasserschaden vor und die Ursache muss festgestellt werden; für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen müssen Badezimmer, Balkon etc. betreten werden; Verbrauchserfassungsgeräte müssen abgelesen oder ausgetauscht werden; der Umfang nicht gestatteter baulicher Veränderungen muss überprüft werden.
Problematisch wird es dann, wenn der Wohnungseigentümer die Tür nicht öffnet.
Kompliziert wird es auch dann, wenn die Sondereigentumseinheit vermietet ist und der Mieter die Tür nicht öffnet und noch komplizierter, wenn der vermietende Eigentümer sich um nichts kümmert.
Unser Online-Seminar bietet Impulse zur praktischen Handhabung der angesprochenen Themen und Lösungsmöglichkeiten für WEG-Verwalter und Gemeinschaften der Wohnungseigentümer.
Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Grundlagen zu den Rechtsverhältnissen zwischen der GdWE, dem Verwalter, dem Wohnungseigentümer und dem Mieter
- Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber der GdWE nach § 14 WEG
- Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber einem anderen Eigentümer nach § 14 WEG
- Duldungspflicht des Mieters nach § 15 WEG
- bei Erhaltungsmaßnahmen
- bei baulichen Veränderungen
- unbekannter Mieter – und nun?
- Duldungspflicht aus Vereinbarung (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung)
- Besondere Probleme rund um die richtige Ankündigung
- „Gefahr im Verzug“ vs. rechtzeitige Ankündigung
- Wie muss eine richtige Ankündigung aussehen?
- Ankündigungspflicht des Verwalters auch gegenüber Mieter!?
- Folgen einer fehlerhaften Ankündigung
- Praxisbeispiele
- Betretungsrecht nach Wasserschaden
- Betretungsrecht zur Wartung von Rauchwarnmeldern
- „Selbstvornahme“, Betretungsrecht bei fehlender Erreichbarkeit?
- Betretungsrecht bei beschlossenem hydraulischem Abgleich
- Pflichtenprogramm des Verwalters im Zusammenhang mit dem Betretungsrecht
- Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Zutrittsverweigerung
- Prozessuale Besonderheiten und Fallstricke
- Richtiger Klagantrag – Gestattung und/oder Duldung?
- Einstweilige Verfügung
- Die richtige Vollstreckung
- Besonderheiten bei vermieteter Sondereigentumseinheit
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.