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Zutritt zur Eigentumswohnung – Durchsetzung des Betretungsrechts gegenüber Eigentümer und Mieter

Zutritt zur Eigentumswohnung – Durchsetzung des Betretungsrechts gegenüber Eigentümer und Mieter

165,00 

16.02.2023 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Häufig ist es dringend erforderlich, dass Sie als WEG-Verwalter eine Wohnung, den dazugehörigen Keller etc. betreten. Und auch als beratender Rechtsanwalt wissen Sie: In sehr vielen Fällen gestaltet sich das schwierig, weil Mieter oder Eigentümer nicht kooperieren

Beschreibung

Häufig ist es dringend erforderlich, dass Sie als WEG-Verwalter eine Wohnung, den dazugehörigen Keller etc. betreten müssen. Und auch als Rechtsanwalt treffen Sie immer wieder auf verschiedenste Szenarien, etwa diese: Es liegt ein Wasserschaden vor und die Ursache muss festgestellt werden; für die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen müssen Badezimmer, Balkon etc. betreten werden; Verbrauchserfassungsgeräte müssen abgelesen oder ausgetauscht werden; der Umfang nicht gestatteter baulicher Veränderungen muss überprüft werden.

Kompliziert wird es, wenn die Sondereigentumseinheit vermietet ist und noch komplizierter, wenn der vermietende Eigentümer sich um nichts kümmert.

Unser Online-Seminar bietet Impulse zur praktischen Handhabung der angesprochenen Themen und Lösungsmöglichkeiten für Verwalter und Rechtsanwälte.

Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!

Unser Fach-Referent

Barry Sankol ist WEG-Richter beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg. Durch seine langjährige Erfahrung kann er Ihnen hautnah wertvolle Praxis-Tipps an die Hand geben, die Sie in Ihrem Arbeitsalltag erfolgreich einbringen können.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Grundlagen zu den Rechtsverhältnissen zwischen der GdWE, dem Verwalter, dem Wohnungseigentümer und dem Mieter
  • Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber der GdWE nach § 14 WEG
  • Duldungspflicht des Eigentümers gegenüber einem anderen Eigentümer nach § 14 WEG
  • Duldungspflicht des Mieters nach § 15 WEG
    • bei Erhaltungsmaßnahmen
    • bei baulichen Veränderungen
    • unbekannter Mieter – und nun?
  • Duldungspflicht aus Vereinbarung (Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung)
  • Besondere Probleme rund um die richtige Ankündigung
    • „Gefahr im Verzug“ vs. rechtzeitige Ankündigung
    • Wie muss eine richtige Ankündigung aussehen?
    • Ankündigungspflicht des Verwalters auch gegenüber Mieter!?
    • Folgen einer fehlerhaften Ankündigung
  • Praxisbeispiele
    • Betretungsrecht nach Wasserschaden
    • Betretungsrecht zur Wartung von Rauchwarnmeldern
    • „Selbstvornahme“, Betretungsrecht bei fehlender Erreichbarkeit?
    • Betretungsrecht bei beschlossenem hydraulischem Abgleich
  • Pflichtenprogramm des Verwalters im Zusammenhang mit dem Betretungsrecht
  • Schadensersatzpflicht bei unberechtigter Zutrittsverweigerung
  • Prozessuale Besonderheiten und Fallstricke
    • Richtiger Klagantrag – Gestattung und/oder Duldung?
    • Einstweilige Verfügung
    • Die richtige Vollstreckung
    • Besonderheiten bei vermieteter Sondereigentumseinheit

Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.

Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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