Prüfungsrelevante Inhalte (Auszug aus dem Rahmenplan)
- Grundlagen der Immobilienwirtschaft
- Gebäudepläne, Bauzeichnungen und Baubeschreibungen
- Relevante Versicherungsarten im Immobilienbereich
- Umwelt- und Energiethemen im Immobilienbereich
- Wohnungseigentumsgesetz
- Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Gemeinschaftsordnung
- Rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümerversammlung
- Bestellung und Abberufung des WEG-Verwalters
- Rechte des Verwaltungsbeirats
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Allgemeines Vertragsrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Grundstücksrecht
- Grundbuchrecht
- Zivilprozess- und Zwangsvollstreckungsrecht
- Berufsrecht der Verwalter
- Heizkostenverordnung, Trinkwasserverordnung, Energierecht
- Kaufmännische Grundlagen
- Spezielle kaufmännische Grundlagen des WEG-Verwalters
- Sonderumlagen/Erhaltungsrücklage
- Erstellung der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans
- Hausgeld, Mahnwesen
- Technische Grundlagen
- Haustechnik
- Erkennen von Mängeln
- Verkehrssicherungspflichten
- Erhaltungsplanung
- Energetische Gebäudesanierung und Modernisierung
- Fördermitteleinsatz; Beantragung von Fördermitteln
Referenten
- Marcus Greupner, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Vorsitzender des Prüfungsausschusses für den zertifizierten Verwalter bei der IHK Bremen und Bremerhaven, das Magazin Focus führt Rechtsanwalt Greupner seit Jahren in der Liste der TOP-Anwälte Deutschlands, langjähriger Referent in der Wohnungswirtschaft
- Hajo Oertel, Fachwirt in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Mitglied im Prüfungsausschuss für den zertifizierten Verwalter bei der IHK Bremen und Bremerhaven, Geschäftsführer Hajo Oertel – Beratung und Service UG, langjähriger Referent in der Wohnungswirtschaft
Preis: 990,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Verwalter, WEG-Sachbearbeiter, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter ablegen wollen/müssen, Hausverwalter
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 24 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.