Welcher ist der „gerechte“ Verteilerschlüssel für die Kosten des Gemeinschaftseigentums?
Über kaum ein anderes Thema wird in Eigentümergemeinschaften so leidenschaftlich diskutiert – und vor Gericht gestritten – wie über die Frage der sachgerechten Umlage der für die Bewirtschaftung des Gemeinschaftseigentums aufzuwenden Kosten.
Besondere Dynamik hat die Auseinandersetzung über die Kostenverteilung mit der Einführung des § 16 Abs. 2 S. 2 WEG durch das WEMoG gewonnen. Entgegen der früheren Rechtslage unterliegen nun nicht nur Änderungen der Umlage der Betriebskosten, sondern – wirtschaftlich viel bedeutender – auch Änderungen der Verteilung der Erhaltungskosten der Beschlusskompetenz der Eigentümerversammlung.
Rechtsanwälte sehen sich, ebenso wie Verwalter, zunehmend mit Forderungen nach Beschlüssen zur Änderung der Kostenverteilung konfrontiert.
Problematisch hieran ist, dass es zu diesem neuen Themenkomplex nur sehr wenig Rechtsprechung gibt, die zudem uneinheitlich ist. Die Meinungen im Schrifttum gehen vielfach weit auseinander. Daher birgt die Unterbreitung rechtlich haltbarer Beschlussempfehlungen und das Führen gerichtlicher Auseinandersetzungen für den anwaltlichen Vertreter von Wohnungseigentümergemeinschaften, ebenso wie für den Verwalter, einiges Risikopotential.
Das Online-Seminar gibt Ihnen anhand von Praxisfällen einen Überblick über den Anwendungsbereich des § 16 Abs. 2 S. 2 WEG und über den derzeitigen Meinungsstand. Praxistipps zur Vorgehensweise sowie zur Formulierung von Beschlüssen runden das Seminar ab.
Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!
Unser Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, zu 100 % Praktiker und gibt viele wertvolle Tipps.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Der Anspruch auf Änderung der Kostenverteilung
- Die Kostengrundregel des § 16 Abs. 2 S. 1 WEG
- Änderungsbefugnis gem. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG
- Änderungsanspruch aus § 16 Abs. 2 S. 2 WEG?
- Aktuelle Rechtsprechung des BGH
- Unbilligkeit von Kostenverteilerschlüsseln
- Vorbefassung der Eigentümerversammlung
- Durchsetzung des Änderungsanspruchs
- Änderung der Miteigentumsanteile
- Eingriff in die sachenrechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentums
- Rechtsausübungskompetenz der GdWE
- Anwendungsbereich von §§ 10 Abs. 2 S. 1, 16 Abs. 2 S. 2 WEG
- Individuelle Durchsetzung des Änderungsanspruchs
- Änderung der Wohn-/Nutzflächen
- Vorrangwirkung der Heizkostenverordnung
- Beschlussfeste Flächenvereinbarung in der Teilungserklärung
- Ausweg: Anwendungsbeschluss gem. § 16 Abs. 2 S. 2 WEG
- Bestimmung der Berechnungsmethode
- Notwendigkeit einer Wohn-/Nutzflächenberechnung
- Vorsicht Falle: Die Erhaltungsrücklage
- Beschlüsse zur Änderung der Kostenumlage gem. § 16 Abs. 2 S. 2
- Die umfassende Änderungsbefugnis aus § 16 Abs. 2 S. 2 WEG
- Grenzen der Änderungsbefugnis
- Kostenverteilung bei baulichen Veränderungen
- Generelle Änderung der Kostenverteilung / Umgehungsbeschlüsse
- Willkürverbot und Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung
- Sachgerechtigkeit abweichender Verteilerschlüssel
- Rückwirkungsverbot und Ausnahmen
- Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes
- Kompetenz zur erstmaligen Kostenbelastung oder -freistellung?
- „Downgrade“-Beschlüsse
- „Upgrade“-Beschlüsse
- Änderung der Kostenverteilung beim Versicherungsselbstbehalt
- Abweichende Umlage beim Aufopferungsanspruch aus § 14 Abs. 3 WEG
- Änderung der Kostenverteilung aufgrund Öffnungsklauseln
- Anwendungsbereich und Grenzen von Öffnungsklauseln
- Bestimmungsrechte des Verwalters
- Vorrang von Alt-Vereinbarungen
- Grundbucheintragungspflicht gem. § 10 Abs. 3 S. 1 WEG?
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).