Das neue Telekommunikationsgesetz (TKG) regelt unter anderem, dass ab dem 01.07.2024 keine Antennen- und Kabelgebühren mehr auf Mieter*innen umgelegt werden dürfen. Noch gilt zwar eine Übergangsfrist, diese müssen Verwalter*innen von Miethäusern oder Wohnungseigentumsanlagen allerdings unbedingt nutzen, um zu vermeiden, dass die Eigentümer der Immobilien die Kosten allein tragen müssen. Zudem müssen Kabelverträge gekündigt, neue Verträge abgeschlossen und gegebenenfalls technische Alternativen vorbereitet und umgesetzt werden.
WEG-Verwalter*innen müssen sogar noch einen Schritt weitergehen und das Thema des Wegfalls der Umlagefähigkeit zum Gegenstand von Eigentümerversammlungen machen und Beschlüsse vorbereiten.
In diesem Seminar werden von der erfahrenen Verwalterin Ulrike Heinemann Ihre Fragen praxisorientiert beantwortet sowie Empfehlungen und Hilfestellungen gegeben – auf Augenhöhe, von Verwalterin zu Verwalter*in.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet
- Rechtliche Grundlagen im Zusammenhang mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit der Antennen- und Kabelgebühren gem. TKG
- WEG-Verwalter
- Hinweispflichten
- Kündigung bestehender Kabelverträge und Abschluss neuer Verträge ohne Beschluss!?
- Vermeidung von Schadenersatzansprüchen bei nicht rechtzeitiger Bearbeitung
- Vorbereitung von Eigentümerversammlungen
- Mögliche Beschluss-Muster
- Miet-Verwalter
- Inhalt und Reichweite bestehender Verwalterverträge
- Kündigung bestehender Kabelverträge unter Einhaltung der Fristen
- Vermeidung von Schadenersatzansprüchen bei nicht rechtzeitiger Bearbeitung
- Besonderheiten bei Sondereigentumsverwaltung
- Formulierungsvorschläge für Anschreiben an Mieter
- Die Wiederentdeckung der SAT-Schüsseln, Vermeidungsstrategien
Referentin: Ulrike Heinemann, Fachwirtin in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, Mitglied im Prüfungsausschuss für Immobilienkaufleute der IHK Oldenburg, Mitglied im Prüfungsausschuss für den zertifizierten Verwalter der IHK Bremen und Bremerhaven, seit über 20 Jahren WEG- und Miet-Verwalterin
Preis: 89,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Wohnimmobilienverwalter*innen: Mitarbeiter*innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter*innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen
WEG-Sachbearbeiter*innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter*innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter*innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.