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WEG-Reform 2020: Verwaltervergütung II – Die Folgen des § 26 WEG – Was geht noch bei Sondervergütungen?

WEG-Reform 2020: Verwaltervergütung II – Die Folgen des § 26 WEG – Was geht noch bei Sondervergütungen?

99,00 

15.12.2020 – 14.00 Uhr bis 16.45 Uhr (2,5 Nettozeitstunden).

Nach dem neuen § 26 WEG können Sie als Verwalter jederzeit abberufen werden. Ihr Verwaltervertrag – und damit Ihr Anspruch auf Verwaltervergütung – endet spätestens 6 Monate nach dessen Abberufung. Das Besondere an diesem Seminar – zwei Top-Referenten und Praktiker im Doppelpack!

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Beschreibung

Nach dem neuen § 26 WEG können Sie als Verwalter jederzeit abberufen werden. Ihr Verwaltervertrag – und damit Ihr Anspruch auf Verwaltervergütung – endet spätestens 6 Monate nach dessen Abberufung. Gleichzeitig kommen auf Sie eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben zu, die mit einem höheren Verwaltungsaufwand verbunden sind. Neben der erforderlichen neuen Kalkulation rückt die Erhebung von Sondervergütungen wieder in Ihren Fokus als Verwalter.

Das Besondere an diesem Seminar: Zwei Top-Referenten und Praktiker im Doppelpack! Mit Martin Metzger als Spezialist für die WEG-Verwaltung und Rechtsanwalt Marcus Greupner als WEG-Anwalt, der ausschließlich Verwaltungsunternehmen oder Wohnungseigentümergemeinschaft vertritt, führen zwei Praktiker durch das Seminar und geben viele Praxistipps. Zu einzelnen Sondervergütungstatbeständen erhalten Sie von uns ein Beschluss-Muster.

 

Wir behandeln insbesondere folgende Themen:

  • 26 Abs. 3 WEG: Das Verwalteramt als Schleudersitz – Kalkulationen verändern sich
  • Welche der folgenden Sondervergütungen sind noch möglich und wie kann der Verwalter sie für sein Unternehmen sichern?
    • Verwalterzustimmung bei Eigentümerwechsel – Sonderbelastung?
    • Bildung unterschiedlicher Betriebsgemeinschaften; Führung verschiedener Erhaltungsrücklagen
    • Sonderaufwand bei gesetzlich privilegierten baulichen Veränderungen
    • Sonderaufwand bei Anspruch eines Wohnungseigentümers auf nachträglichen Mitgebrauch einer baulichen Veränderung; Berechnung des angemessenen Ausgleichs
    • Zuarbeit Rechtsanwalt – insbesondere bei Klagen gegen rechtswidrige bauliche Veränderungen und Verstößen gegen vereinbarte oder beschlossene Gebrauchsregelungen
    • Zusätzlicher Aufwand bei Erhaltungsmaßnahmen (früher Instandsetzung) oder baulicher Veränderungen

 

Teilnehmerkreis: WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen

 

Referenten:

Martin Metzger, langjähriger Fachreferent für die WEG-Verwaltung, seit mehr als 20 Jahren geschäftsführender Gesellschafter der Alpina Hausverwaltung panhans & metzger oHG, Alpina Immowelten GmbH, Mitglied im Autorenteam „Elzer-Fritsch-Meier, WEG, 3. Auflage 2018“, Mitglied im Vorstand des BVI Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.

Rechtsanwalt Marcus Greupner, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im WEG-Recht, ausschließliche Vertretung von Verwaltungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften, langjähriger Fachreferent für das WEG-Recht

 

Weiterbildungspflicht: Über die Teilnahme an dem Online-Seminar wird eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis nach § 34c GewO, § 15b MaBV über 2,5 Stunden erteilt.

 

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

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