25.11.2020 – 13.00 Uhr bis 18.45 Uhr (5 Nettozeitstunden).
Wir erklären die Grundstruktur und Systematik des komplett neuen WEG-Rechts – damit Sie auch in Zukunft erfolgreich sind.
290,00 €
exkl. MwSt.
25.11.2020 – 13.00 Uhr bis 18.45 Uhr (5 Nettozeitstunden).
Wir erklären die Grundstruktur und Systematik des komplett neuen WEG-Rechts – damit Sie auch in Zukunft erfolgreich sind.
„Das WEG wird grundlegend reformiert.“ Diese Mitteilung des BMJV ist wörtlich zu nehmen. Als Rechtsanwältin bzw. Rechtsanwalt müssen Sie daher die Grundlagen des WEG-Rechts in wesentlichen Punkten neu lernen. Wir erklären Ihnen die neuen Grundstrukturen und ihre Auswirkungen auf die Verwaltungspraxis. Sie erfahren unter anderem, wie die Rechte und Pflichten zwischen Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaft und Verwalter neu verteilt werden. Wie zukünftig erfolgreich gegen unberechtigte bauliche Veränderungen vorgegangen werden kann und wie von Wohnungseigentümern oder Mietern ausgehende Störungen erfolgreich abgewendet werden können. Dargestellt werden die neuen Beschlussmöglichkeiten im Zusammenhang mit baulichen Veränderungen und den sich hieraus ergebenden neuen Beschlusskompetenzen zur Kostenverteilung. Ebenso werden die neuen Besonderheiten im Verfahrensrecht dargestellt.
Unser Referent Marcus Greupner ist als Rechtsanwalt ausschließlich im WEG-Recht tätig und erklärt, worauf es in der Praxis ankommt.
Sie erhalten von uns ein sehr umfangreiches Skript, das Sie in Ihrem beruflichen Alltag wie ein Handbuch verwenden können.
Insbesondere behandeln wir folgende Themen:
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind
Referent: Marcus Greupner, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im WEG-Recht, ausschließliche Vertretung von Verwaltungsunternehmen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, langjähriger Fachreferent für das WEG-Recht
Fortbildungspflicht: Über Ihre Teilnahme stellen wir eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer aus (§ 15 FAO über 5 Stunden).
Präsentationsform | Onlineseminar |
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Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.