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WEG-Praxis: Die perfekte Eigentümerversammlung von A bis Z

WEG-Praxis: Die perfekte Eigentümerversammlung von A bis Z

199,00 

01.02.2022 – 14.00 Uhr bis 17.15 Uhr (3 Nettozeitstunden).
Von der vollständigen Abschaffung eines Quorums für die Beschlussfähigkeit über die Besonderheiten bei der Vertretung…

 

Beschreibung

Die WEG-Reform führte zu gravierenden Veränderungen in Bezug auf die Eigentümerversammlung. Von der vollständigen Abschaffung eines Quorums für die Beschlussfähigkeit über die Besonderheiten bei der Vertretung bis hin zur hybriden Eigentümerversammlung erfahren Sie alle kompletten Neuregelungen, die für Ihre Praxis als Verwalter oder Rechtsanwalt relevant sind. Die Corona-Pandemie hat weiterhin gravierende Auswirkungen, sodass auch dieses Thema tagesaktuell behandelt wird. Neue Beschlusskompetenzen für die Änderung der Kostenverteilung bei Erhaltungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen und deren Auswirkung auf die Dokumentation des Abstimmungsverhaltens werden dargestellt. Der Verwalter erhält praktische Hilfestellung für die Praxis, die er sofort umsetzen kann; insbesondere erhält der Verwalter Beschluss-Muster für wichtige Dauerbeschlüsse, welche seine Arbeit erleichtern. Der Rechtsanwalt erfährt insbesondere, welche Fehler im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen lauern und wie mit ihnen im Rahmen eines Anfechtungsverfahrens umzugehen ist.

Marcus Greupner gibt einen Themenüberblick:

Länge: 2:12

Unser Referent Rechtsanwalt Marcus Greupner betreut ausschließlich Verwaltungsunternehmen und Wohnungseigentümergemeinschaften und ist langjähriger Fachreferent für das WEG-Recht. Das Magazin FOCUS führt ihn regelmäßig in der Liste der TOP-Anwälte Deutschlands.

Insbesondere werden folgenden Themen behandelt:

  • Die Eigentümerversammlung in Corona-Zeiten
  • Online-Teilnahme, virtuelle Versammlung, hybride Eigentümerversammlung – was ist zu beachten?
  • Wichtige Beschluss-Muster für Dauerbeschlüsse, z. B.
    • Vorgehen gegen Störungen und rechtswidrige bauliche Veränderungen
    • Rechtsanwaltsbeauftragung und Vergütungsvereinbarung
    • Eigenständige Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen
  • Längere Einberufungsfrist – neue Anforderungen an die ordnungsgemäße Vorbereitung der Versammlung
  • Beschlussfassung im schriftlichen Verfahren
    • Erleichtertes Umlaufverfahren durch Mehrheitsbeschluss
  • Vertretung auf der Eigentümerversammlung
    • Vollmacht in Textform
    • Kollision mit Schriftformklauseln in Teilungserklärung
  • Kollision von neuem WEG-Recht und Altvereinbarungen in Teilungserklärungen
  • Stimmabgabe, Stimmrecht und Stimmverbote – alte Probleme, neue Fragen, neues BGH-Urteil
  • Verwalterbestellung – das richtige Wahlverfahren nach BGH
  • Neues zur Versammlungsniederschrift und Beschluss-Sammlung

Referent: Marcus Greupner, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im WEG-Recht, ausschließliche Vertretung von Verwaltungsunternehmen oder Wohnungseigentümergemeinschaften, langjähriger Fachreferent für das WEG-Recht. Das Magazin FOCUS führt ihn regelmäßig in der Liste der TOP-Anwälte Deutschlands.

Preis: 199,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 3 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt (3 Nettozeitstunden).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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