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Wasserschaden in der WEG-Praxis

Wasserschaden in der WEG-Praxis

149,00 

14.06.2022 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Das Seminar behandelt die klassischen Fallkonstellationen der Wasserschäden – nicht nur beschränkt auf den Begriff des Leitungswasserschadens im Sinne der Gebäudeversicherung

Beschreibung

Die Unterscheidung zwischen gemeinschaftlichem Eigentum und Sondereigentum ist im Rahmen der WEG-Verwaltung und der Sondereigentumsverwaltung von elementarer Bedeutung. Bei einem Wasserschaden – insbesondere bei einem Leitungswasserschaden – kommt es regelmäßig zu Schäden am gemeinschaftlichen Eigentum und insbesondere am Sondereigentum. Ein Wasserschaden stellt den WEG-Verwalter, Sondereigentumsverwalter, den betroffenen Sondereigentümer und die beteiligten Juristen vor erhebliche praktische und rechtliche Probleme. Verkompliziert wird die Abwicklung von Wasserschäden zusätzlich dadurch, dass die Gebäudeversicherung nicht zwischen gemeinschaftlichen Eigentum und Sondereigentum unterscheidet. Das Seminar behandelt die klassischen Fallkonstellationen der Wasserschäden – nicht nur beschränkt auf den Begriff des Leitungswasserschadens im Sinne der Gebäudeversicherung – und zeigt auf, welche tatsächlichen und rechtlichen Besonderheiten der WEG-Verwalter, der Sondereigentumsverwalter, der vermietende Wohnungseigentümer und die beteiligten Juristen zu beachten haben. Die Teilnehmer erhalten eine Vielzahl praktischer Tipps und konkreter Hilfestellungen von der Ergreifung der ersten Maßnahmen, über die Abwicklung der Schäden mit einem etwaigen Versicherer bis zur Verteilung des Selbstbehalts und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – der Referent wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!

Unser Referent Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, zu 100 % Praktiker und gibt viele wertvolle Tipps.

 

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Die verbundene Wohngebäudeversicherung der WEG
    • Versicherungspflicht der Gemeinschaft für das Gemeinschaftseigentum
    • Einbeziehung des Sondereigentums in den Versicherungsschutz
    • Versicherungsrechtliche Besonderheiten
  • Erste Maßnahmen des Verwalters im Schadenfall
    • Untersuchungspflichten des Verwalters
    • Abwälzung von Nachforschungskosten auf den Sondereigentümer?
    • Melde- und Informationspflichten des Verwalters
    • Veranlassung von Not- und Schadensbegrenzungsmaßnahmen
  • Abwicklung von Schäden im Gemeinschaftseigentum
    • Der Verwalter als Vertreter der Wohnungseigentümergemeinschaft
    • Selbstständige Erteilung von Aufträgen zur Schadensbehebung
    • Durchsetzung des Betretungsrechts zur Schadensbehebung
    • Beschlussvorschläge zur Erleichterung der Verwaltertätigkeit
  • Abwicklung von Schäden im Sondereigentum
    • Risiken der Direktabwicklung durch den Verwalter
    • Lösungsansatz: Direktabwicklung im Auftrag des Sondereigentümers
    • Lösungsansatz: Unterstützung des Sondereigentümers
    • Lösungsansatz Regieübernahme für den Versicherer
    • Lösungsansatz Ermächtigung des Sondereigentümers
    • Sondervergütung des Verwalters/Formulierungs- und Beschlussvorschläge
  • Umgang mit einer vereinbarten Selbstbeteiligung
    • Wer trägt den nicht gedeckten Schaden bei vereinbartem Selbstbehalt?
    • Beschlusskompetenz zur Änderung der Risikoverteilung?
  • Der Aufopferungsanspruch des Sondereigentümers aus § 14 Abs. 3 WEG
    • Der Anspruch auf Ersatz von Kollateralschäden
    • Regelungskompetenz der Gemeinschaft?
  • Nicht versicherte Schadensereignisse
    • Haftung für verschuldete Schadensereignisse
    • Verschuldensunabhängige Haftung aus § 906 BGB analog

 

Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.

 

Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

 

Teilnehmerkreis:
WEG-Sachbearbeiter, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen.

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte, die im Wohnungseigentumsrecht beratend und forensisch tätig sind.

 

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

 

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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