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Tod des Mieters – rechtliche Konsequenzen für Vermieter und „Mietnachfolger“

Tod des Mieters – rechtliche Konsequenzen für Vermieter und „Mietnachfolger“

165,00 

13.09.2023 – 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Der Tod eines Mieters führt zu vielen rechtlichen Problemen, da verschiedene Personen involviert sind: Vermieter, Verwalter, Erben, Mitbewohner, neue Mieter etc. In unserem Praxisseminar erfahren Sie alles, was Sie als Verwalter oder Rechtsanwalt wissen müssen.

Beschreibung

In Deutschland gibt es immer mehr ältere Menschen, und viele davon wohnen bis ins hohe Alter in einer Mietwohnung. Wenn ein Mieter verstirbt, ist das nicht nur tragisch – es bringt auch für Vermieter, deren Verwalter und Rechtsberater oft Fragen mit sich. Die Konstellation ist sehr unterschiedlich und es sind viele Parteien involviert: Vermieter, Verwalter, eventuelle Erben und auch die neuen Mieter. Entsprechend komplex stellt sich manchmal die rechtliche Situation dar. Wie geht es nun weiter? Das erfahren Sie in unserem Seminar.

  • Entstehen Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache durch Versterben in der Wohnung?
  • Muss ein neuer Mieter darüber informiert werden, dass der Vormieter in der Wohnung verstorben ist?
  • Kommt es zum Eintritt anderer Personen in die Mieterstellung – welches Rangverhältnis besteht zwischen Lebenspartnern, Kindern, Familienangehörigen, Haushaltsangehörigen und Erben des verstorbenen Mieters?
  • Hat der Vermieter Sonderkündigungsrechte?
  • Wann bietet sich eine Nachlasspflegschaft an?

All diese Fragen werden in diesem Online-Seminar beantwortet. Es behandelt viele Praxisbeispiele und bietet Lösungsmöglichkeiten an.

Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – die Referentin wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!

Referentin: Henrike Butenberg, Fachanwältin für Mietrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautorin, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft

Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Mietrecht, Rechtsanwälte, die im Mietrecht beratend und forensisch tätig sind.

Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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