21.04.2026 - 10.00 Uhr bis 11:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden)
Ist in der Verwaltungspraxis die Rede von der „Teilungserklärung“ oder der „Gemeinschaftsordnung“, geht es um das Fundament einer jeden GdWE. In diesem praxisnahen Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie solche Vereinbarungen richtig lesen, rechtssicher ändern und routiniert anwenden – und wo sich Fallstricke für die Verwaltung verbergen.
21.04.2026 - 10.00 Uhr bis 11:30 Uhr (1,5 Nettozeitstunden)
Ist in der Verwaltungspraxis die Rede von der „Teilungserklärung“ oder der „Gemeinschaftsordnung“, geht es um das Fundament einer jeden GdWE. In diesem praxisnahen Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie solche Vereinbarungen richtig lesen, rechtssicher ändern und routiniert anwenden – und wo sich Fallstricke für die Verwaltung verbergen.
Seminarbeschreibung
Wer von der „Teilungserklärung“ spricht, meint oft nur einen Teil der Teilungserklärung im juristischen Sinne: Ist in der Verwaltungspraxis die Rede von der Teilungserklärung, ist fast immer die Gemeinschaftsordnung (Miteigentümerordnung) gemeint. Als wesentlicher Teil der Teilungserklärung enthält sie Vereinbarungen, die von den Vorschriften des WEG abweichen; sie wird daher auch als „Grundgesetz“ der Wohnungseigentümer bezeichnet.
Jeder Verwalter muss die Gemeinschaftsordnung „seiner“ Gemeinschaften der Wohnungseigentümer kennen. Viele Regelungen sind aber nicht auf Anhieb klar – ein Verwalter muss regelrecht lernen, Gemeinschaftsordnungen zu lesen und zu verstehen. Eine weitere Herausforderung: Die Gemeinschaftsordnung ist dynamisch. Gerichtliche Entscheidungen, WEG-Reform und Beschlüsse der Wohnungseigentümer gehen nicht immer spurlos an ihr vorüber – oft mit erheblichem Haftungsrisiko für die Verwaltung.
Was in der Gemeinschaftsordnung steht, kann sich auf Stimmrechte, Kostentragung, Sondernutzungen und diverse weitere Alltagssituationen auswirken. In unserem praxisnahen Online-Seminar lernen Sie, dieses zentrale Dokument sicher zu interpretieren. Wir zeigen Ihnen, welche Regelungen oft übersehen werden, wie sich alte Klauseln mit neuer Rechtsprechung vertragen und was Sie tun können, wenn eine Änderung nötig wird.
Unser Referent, WEG-Richter Barry Sankol, erläutert Ihnen anhand von Praxisfällen, wie eine typische Gemeinschaftsordnung aufgebaut ist, welche Fallstricke sie enthalten kann und wie Sie als Verwaltung mit Problemfällen umgehen können.
Wir behandeln unter anderem folgende Themen und beantworten diese Fragen:
- Was ist eine Teilungserklärung, welchen Inhalt hat sie und wo ist sie zu finden?
- Aufbau, Struktur und der wesentliche Inhalt einer typischen „Gemeinschaftsordnung“
- Unwirksame/nichtige Regelungen in Gemeinschaftsordnungen
- Änderung der Teilungserklärung und anderen Vereinbarungen
- aufgrund gesetzlicher Öffnungsklauseln
- aufgrund vereinbarter Öffnungsklauseln
- aufgrund neuer Vereinbarungen
- Wie sind bestimmte Vereinbarungen zu verstehen?
- Welche Vereinbarungen oder Beschlüsse müssen in das Grundbuch eingetragen werden?
- Wie geht der Verwalter damit um, wenn einzelne Regelungen für ihn unklar sind?
- Beispiele und Umgang des Verwalters mit typischen Problemfällen aus der Praxis
- Bezeichnung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum, z. B. Fenster, Wohnungstüren und Balkone, Versorgungs- und Entsorgungsleitungen
- Sondernutzungsrechte
- Erhaltungspflicht vs. Kostentragungspflicht
- Besonderheiten bei Stimmrecht und Beschlussfassung
- Besonderheiten bei Vollmachten
- Besonderheiten für die Wirksamkeit von Beschlüssen
Referent:
Barry Sankol
Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Preis: 149,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Sachbearbeiter, Quereinsteiger, Berufsanfänger und alle Verwalter, die ihr Wissen auffrischen wollen.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Buchung
Technische Hinweise
Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

