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Steckersolargeräte alias „Balkonkraftwerke“ in der WEG- und Mietverwaltung

Steckersolargeräte alias „Balkonkraftwerke“ in der WEG- und Mietverwaltung

129,00 

10.10.2024 – 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Solarkraftwerke für alle? Die alternative Energieversorgung von Wohnungseigentumsanlagen und Mietobjekten durch Photovoltaik wird immer beliebter. Der Gesetzgeber hat reagiert: Er will Mietern und Wohnungseigentümern den Betrieb sogenannter Steckersolargeräte per Rechtsanspruch gestatten. Hausverwaltung und Rechtsberatung müssen jetzt genau wissen, was die privilegierten Steckersolargeräte definiert, wo und wie sie installiert werden dürfen – und welche Rechte beim Immobilieneigentümer verbleiben.

Beschreibung

Immer mehr Mieter und Wohnungseigner erkundigen sich nach Möglichkeiten zur alternativen Stromversorgung. Jetzt sind Immobilienverwalter und Rechtsberater gefragt: Sie müssen kluge (und richtige) Antworten auf Fragen zu den neuen Möglichkeiten der Photovoltaik geben können. Im Seminar stellen wir – neben einem Überblick über die rechtliche Ausgangslage – die ineinandergreifenden gesetzlichen Neuregelungen dar. Wir erörtern, was Steckersolargeräte auszeichnet, denn nur sie sind privilegiert. Wir besprechen die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter (auch ein gewerblicher Mieter) seinen Anspruch aufs eigene kleine Solarkraftwerk durchsetzen kann – und welche Rechte dem Vermieter verbleiben.

Relevante bauordnungs- und nachbarrechtliche Aspekte beleuchten wir ebenso wie technischen Fragen. In wohnungseigentumsrechtlicher Hinsicht kommen zusätzliche Aspekte der ordnungsmäßigen Verwaltung hinzu, die der Verwalter bei der Beschlussfassung beachten muss. Behandelt werden auch die Sonderprobleme, die sich bei vermietetem Wohnungseigentum ergeben.

Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:

  • Die rechtliche Ausgangslage
    • Anspruch des Mieters auf Gestattung baulicher Veränderungen
    • Anspruch des Wohnungseigentümers auf Gestattung
      baulicher Veränderungen
  • Gesetzesinitiativen
    • Gesetzentwurf der CDU/CSU-Fraktion
    • Gesetzesentwurf der Bundesregierung
    • Das Solarpaket 1
  • Inhalt der Neuregelungen
    • Privilegierung von Steckersolargeräten
    • Mietrechtliche Regelung
    • Wohnungseigentumsrechtliche Regelung
    • Was ist ein Steckersolargerät?
  • Praktische Umsetzung im WEG-Recht
    • Durchsetzung des Gestattungsanspruchs
    • Begründung faktischer Sondernutzungsrechte
    • Der Gestattungsbeschluss und ordnungsmäßige Verwaltung
    • Inhaltliche Bestimmtheit
    • Direktionsrecht der GdWE
    • Bauordnungs- und Nachbarrecht
    • Technische Vorschriften
    • Versicherungsfragen
  • Praktische Umsetzung im Mietrecht
    • Durchsetzung des Gestattungsanspruchs
    • Die Sperr-Regelung des § 554 Abs. 1 S. 2 BGB
    • Anwendung auf die Gewerbemiete
    • Denkmalschutz
  • Kollision von WEG- und Mietrecht
    • Obstruktives Verhalten der GdWE
    • Klagepflicht des Wohnungseigentümers

Referent:  Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.

Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer

Teilnehmerkreis:

Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.

WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind

Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind

Fortbildungspflicht:

Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar (“Meeting”) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.

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