Eine Vielzahl neuer Vorschriften begleitet die Energiewende. Hierzu gehört neben dem Heizungsgesetz, das zum 01.01.2024 in Kraft treten soll, das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW). Dieses Gesetz ist – von vielen Verwaltern, Verwalterinnen sowie Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen unbemerkt – bereits am 27.05.2023 in Kraft getreten und enthält nach einem konkreten Zeitplan die Verpflichtung zum Einbau intelligenter Strommesssysteme. Der agile Rollout für Verbraucher bis 1000.000 kWh/Jahr einschließlich § 14 EnWG und Erzeuger bis 25 kW installierter Leistung (z.B. Photovoltaik!) gilt ab sofort. Stichworte sind insbesondere Smart Meter Rollout, Smart Meter Gateways und Bündelmessstellenbetrieb.
Die Messdienstleister kommen jetzt auf die WEG- und Miet-Verwalter:innen zu und empfehlen insbesondere, das “Liegenschaftsmodell” (= Bündelmessstellenbetrieb) zu platzieren. Verwalter:innen und Rechtsanwälte sowie Rechtsanwältinnen aus dem Immobilienrecht müssen sich jetzt mit dem neuen GNDEW und den digitalen Themen rund um die gesetzlich vorgeschriebene intelligente Verknüpfung von Stromerzeugung und – verbrauch, also rund um das ganze „Smart Meter-Zeugs“, auskennen.
Das Seminar erklärt anschaulich und praxisnah, was WEG-Verwalter:innen und Miet-Verwalter:innen sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen aus dem Bereich der Immobilienverwaltung im Zusammenhang mit der Digitalisierung der Energiewende wissen müssen.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Was bedeutet das neue Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) für
- WEG-Verwalter:innen?
- Miet-Verwalter:innen?
- Immobilienanwälte und – anwältinnen?
- Welches Vorgehen ist Wohnungseigentümergemeinschaften, Vermietern und Vermieterinnen zu empfehlen?
- Auf welche Probleme ist bei der Umsetzung besonders zu achten (z.B. Duldungspflichten von Mietern und Nutzern)
- Was müssen WEG-Verwalter:innen und Miet-Verwalter:innen wissen, um die Angebote von Messdienstleistern einschätzen und auf Augenhöhe verhandeln zu können?
- Alles zum Smart Meter Rollout
- Was heißt Smart Meter Rollout?
- zukünftiger flächendeckender Einsatz intelligenter Strommesssysteme in Deutschland
- intelligente Steuerung des Stromnetzes
- Definition des intelligentes Messsystem
- Wer baut die neuen Messsysteme ein?
- Pflichteinbau oder Bündelmessstellenbetrieb
- Fristen und Duldungspflichten
- Wer trägt die Kosten und wie sind sie zu verteilen?
- Alles zu Smart Meter Gateways
- Was sind Smart Meter Gateways?
- Wo werden Smart Meter Gateways eingesetzt?
- Vorgaben in der Heizkostenverordnung
- Vorgaben im GNDWE
- Vorgaben im neuen Heizungsgesetz (GEG-Novelle 2024)
- Einsatz im Bündelmessstellenbetrieb nach § 6 MsbG
- Einsatz bei steuerbaren Einrichtungen/Netzanschlüsse und flexiblen Tarifen nach § 14a EnwG
Referentin: Beate Heilmann, Rechtsanwältin, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft, Vorsitzende der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Preis: 169,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Wohnimmobilienverwalter:innen: Mitarbeiter:innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen
WEG-Verwalter:innen, WEG-Verwalter:innen, WEG-Sachbearbeiter:innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Immobilienrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter:innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.