Das Seminar “Heizungssanierung in der GdWE und das neue GEG” ist speziell für Hausverwalter und Rechtsanwälte mit Schwerpunkt im WEG-Recht konzipiert. Es bietet eine fundierte und praxisbezogene Auseinandersetzung mit den komplexen Aspekten der Heizungssanierung unter den neuesten Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Wohnungseigentümergemeinschaften (GdWE).
Das Thema „Gasetagenheizung im Wohnungseigentum“ wird nicht in diesem, sondern in einem gesonderten Seminar behandelt.
In diesem Seminar erörtern wir eingehend, was die 65 %-Vorgabe des GEG für die GdWE bedeutet, und klären detailliert die daraus resultierenden Verantwortlichkeiten und Pflichten für Eigentümer, Verwalter und die Gemeinschaft selbst. Ein besonderer Fokus liegt auf den rechtlichen und praktischen Herausforderungen bei Übergangsregelungen für Zentralheizungen.
Wie geht man vor beim Austausch der Zentralheizung im Gemeinschaftseigentum? Wir vertiefen Einblicke in relevante Rechtsfragen, Verwaltungspraktiken und verschiedenen Sanierungsszenarien. Dabei berücksichtigen wir sowohl die Perspektive der Hausverwaltung als auch rechtliche Nuancen für die anwaltliche Beratung im WEG-Recht. Wir behandeln Aspekte wie Beschlusskompetenz, Kostenübernahme, Amortisation und die spezifischen Anforderungen für Sanierungsmaßnahmen in vermieteten Eigentumswohnungen.
Das Seminar vermittelt Ihnen als Profi in Immobiliensektor und/oder WEG-Recht umfassende Kenntnisse und praktische Lösungsansätze, die Sie direkt in Ihrer täglichen Arbeit umsetzen können.
Wir behandeln und beantworten vor allem folgende Themen und Fragen:
- Die GdWE und die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes
- Was bedeutet die 65%-Vorgabe für die GdWE?
- Wen trifft das Pflichtenprogramm: die Eigentümer, die GdWE, den Verwalter oder mehrere Verantwortliche?
- Übergangsregelungen für Zentralheizungen in der GdWE
- Beispiel 1: Heizungsaustausch bei Vorliegen einer Wärmeplanung – es besteht eine „Wärmepumpen-Pflicht“
- Heizungsaustausch als Erhaltungsmaßnahme
- Besonderheiten bei gleichzeitigem Austausch der Heizkörper – das Problem der Abgrenzung von Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und der Beschlusskompetenz
- Die vermietete Eigentumswohnung: Besonderheiten bei der Ankündigungspflicht
- Sonderproblem der Wärmepumpe: Die richtige Standortwahl, insbesondere hinsichtlich des Außengeräts
- Beispiel 2: Heizungsaustausch (Installation einer Wärmpumpe) bei funktionierender Heizung – es besteht noch keine „Wärmepumpenpflicht“
- Wirtschaftliche Erwägungen zum vorzeitigen Heizungstausch wegen „Speedbonus“ und Fördermaßnahmen nach BEG
- Um was handelt es sich: Erhaltungsmaßnahme, modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderungen?
- Auf welche Inhalte ist bei den Beschlussfassungen besonders zu achten?
- Kostentragung durch alle Eigentümer oder nur die Ja-Sager?
- Besonderheiten bei Erreichen des Beschluss-Quorums nach 21 Abs.2 Nr.1 WEG
- Amortisation der Kosten für die Wärmepumpe nach § 21 Abs.2 Nr.2 WEG: hier liegen die Herausforderungen für Verwalter!
- Beschluss über die Kostenregelung
- Beispiel 3: Der schnelle Einbau einer klassischen Gasheizung, bevor die 65%-Vorgabe Pflicht wird – es besteht noch keine „Wärmepumpenpflicht“
- Um was handelt es sich: Erhaltungsmaßnahme, modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderungen?
- Beachtung der gesetzlichen Beratungspflicht
- Zeitlich gestaffelte gesetzliche Pflicht zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien; Betreiben der Gasheizung mit Biomasse, grünem und blauem Wasserstoff!?
- Kostentragung durch alle Eigentümer oder nur die Ja-Sager?
- Beispiel 4: Heizungsaustausch bei (drohendem) Ausfall – es besteht noch keine „Wärmepumpen-Pflicht“
- Entscheidung für eine Wärmepumpe: Erhaltung, modernisierende Instandsetzung, bauliche Veränderung, Kostentragung etc.
- Entscheidung für eine klassische Gasheizung: Erhaltungsmaßnahme oder (Anspruch auf) modernisierende Instandsetzung!?
Referentin:
Beate Heilmann, Rechtsanwältin, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft, Vorsitzende der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Preis:
219,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.