Photovoltaik-Anlagen gelten als „die Lösung“ zur Einsparung von Stromkosten. Sie stellen einen wesentlichen Beitrag zur CO2-Reduktion und zur allgemeinen Energiekosteneinsparung dar.
Gleichzeitig führen immer mehr Bundesländer eine Solarpflicht bei umfangreichen Dachsanierungsmaßnahmen ein. Wirtschaftlich interessant sind PV-Anlagen auch deshalb, weil es attraktive Förderprogramme gibt und interessante Vermarktungsmöglichkeiten bestehen. Wohnungseigentümer und Vermieter erwarten daher von ihren Verwaltern und Verwalterinnen, dass sie sich mit dem Thema PV-Anlagen auskennen und ihnen bei den erforderlichen Entscheidungen wertvolle Hilfestellung leisten. Das Gleiche gilt für die im Immobilienrecht tätige Anwaltschaft.
In unserem Seminar werden praxisnah und verständlich die rechtlichen Grundlagen für Einbau und Betrieb von PV-Anlagen erklärt, wobei der Fokus auf der WEG- und Mietverwaltung liegt.
Das Online-Seminar bietet Impulse zur praktischen Handhabung der angesprochenen Themen und Vorschläge zur Vorgehensweise.
Für Steckersolargeräte (sog. Balkonkraftwerke) gelten andere besondere Regeln. Sie werden daher nicht in diesem, sondern einem noch folgenden Extra-Seminar behandelt.
Unser Referentin Rechtsanwältin Beate Heilmann ist ausschließlich im Immobilienrecht tätig, zu 100 % Praktikerin und gibt viele wertvolle Tipps.
Insbesondere werden folgende Themen behandelt und Fragestellungen beantwortet:
- Aktuelle Impulse in Politik und Gesetzgebung
- Solarpflichten der einzelnen Bundesländer
- Anmeldung von PV-Anlagen und weitergehende Meldepflichten
- Vermarktungsmöglichkeiten des erzeugten Stroms
- Die Volleinspeisung
- Die Überschusseinspeisung
- Mieterstrommodell
- Mieterstrom im konkreten Mietverhältnis
- Besonderheiten in WEG-Anlagen
- PV-Anlage als (modernisierende) Erhaltung oder bauliche Veränderung?
- Auswirkungen auf die Finanzierung und Kostentragung
- Beschlussvorbereitung
- Stufenweise Beschlussfassungen
- Mieterstrom in WEG-Anlagen
- PV-Anlagen im praktischen Einsatz
- Wichtige steuerliche Aspekte, die Verwalter:innen und Rechtsberater:innen kennen müssen
- Notwendige Versteuerung und Steuerschädlichkeit
- Aktuelle steuerliche Erleichterungen – Befreiung für „kleinere“ Anlagen, Umsatzsteuerbefreiung
- Neue, zu erwartende gesetzliche Änderungen mit Auswirkungen auf die Entscheidung für eine PV-Anlage
- Alternativen zu PV-Anlagen: Pro und Contra
Referentin: Beate Heilmann, Rechtsanwältin, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft, Vorsitzende der ARGE Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein
Preis: 169,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
Wohnimmobilienverwalter:innen: Mitarbeiter:innen, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen
WEG-Verwalter:innen, WEG-Verwalter:innen, WEG-Sachbearbeiter:innen, die mit der Versammlungsleitung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter:innen, Prokuristen und Prokuristinnen der Verwaltungsunternehmen.
Fachanwälte und Fachanwältinnen für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Immobilienrecht beratend und forensisch tätig sind.
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter:innen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 3,5 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 3,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Haftungsbeschränkung:
Der Inhalt dieses Seminars, insbesondere die hier vertretenen Rechtsauffassungen, vorgestellte Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen stellen die fachliche Meinung des jeweiligen Referenten/Autors bzw. der jeweiligen Referentin/Autorin dar. Wir bitten um Verständnis dafür, dass der Referent, die Referentin bzw. der Autor, die Autorin sowie der Veranstalter für die sachliche und juristische Richtigkeit der hier vertretenen Rechtsauffassungen, der vorgestellten Formulierungs-, Beschluss- und Vertragsmuster sowie Handlungsempfehlungen keine Haftung übernimmt, insbesondere nicht dafür, dass diese im Streitfall von einem mit der Sache befassten Gericht geteilt werden.
Es wird daher empfohlen, insbesondere mit Blick auf die jeweiligen konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls, eigenen rechtlichen Rat einzuholen.