Ob große Reform oder neueste Urteile im WEG-Recht, Sie müssen bei allen relevanten neuen Entscheidungen up to date bleiben und wissen, was diese Entscheidungen für Ihre Praxis bedeuten. Wir machen Ihnen diese Pflicht so einfach und kurzweilig wie möglich: Statt eines tagesfüllenden Seminars bieten wir Ihnen zwei kürzere Online-Seminare im Jahr bei einem Top-Juristen an, die Sie einfacher und entspannter in Ihren Arbeitsalltag integrieren können. Damit Sie immer auf dem neusten Stand sind.
Durch den Turnus dieser Seminarserie – immer zum Ende einer Jahreshälfte – kann Ihnen WEG-Richter Barry Sankol im Seminar die jeweils relevantesten aktuellen Urteile näherbringen, die Sie als WEG-Verwalterin oder WEG-Verwalter, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt wirklich kennen müssen.
Die erläuterten Entscheidungen betreffen unter anderem folgende Themen:
Da die Seminare topaktuelle Fragen behandeln und wir die wichtigsten Entscheidungen anhand konkreter Beispielsfälle erläutern, können wir die konkreten Themen erst zeitnah im Vorfeld der Online-Seminare einpflegen. Eines ist aber schon klar: Wir liefern zu jeder Fragestellung die Antwort auf die entscheidende Frage: Und was bedeutet diese Entscheidung jetzt für meine Praxis?
Referent: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2,5 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2,5 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.