Die Digitalisierung erfasst nun auch das Wohnungseigentumsrecht. Neben die althergebrachte Eigentümerversammlung, bei der alle Teilnehmer körperlich anwesend sind, und die (nach wie vor mögliche) hybride Eigentümerversammlung mit teilweise digitaler Anwesenheit tritt nun die gänzlich virtuelle Eigentümerversammlung, die auf physisch anwesende Teilnehmer verzichtet.
Weil der Gesetzgeber die Präsenzversammlung nach wie vor als gesetzliches Leitbild der Zusammenkunft der Wohnungseigentümer würdigt, muss die virtuelle Versammlung besondere rechtliche Hürden nehmen, um zulässig und praktikabel zu sein. Diese Voraussetzungen muss die Verwaltungs- und juristische Beratungspraxis kennen und berücksichtigen. Sie muss klären, in welcher Form, mit welchem Inhalt und mit welcher Geltungsdauer die virtuelle Eigentümerversammlung eingeführt werden soll.
Welche Handlungsoptionen gibt es hier? Das Seminar stellt die Zulässigkeit sowie die Vor- und Nachteile der sich anbietenden Möglichkeiten aus der Sicht des Verwalters praxisorientiert dar. Wir erörtern zudem Fragen zur notwendigen Technik und Kostentragung – unter Berücksichtigung des Datenschutzes.
Wir behandeln und beantworten vor allem folgende Themen und Fragestellungen:
- Die rechtliche Ausgangslage
- Grundsatz der Präsenzversammlung
- Zulässigkeit der hybriden Eigentümerversammlung
- Die virtuelle Versammlung als Option
- Einführung der virtuellen Versammlung durch Beschluss
- Die erforderliche Mehrheit
- Rechtsfolgen bei Verfehlung der Mehrheit
- Ausdrücklicher Verzicht auf physische Präsenz
- Zulässigkeit eines Grundlagenbeschlusses
- Zulässigkeit eines Einzelfallbeschlusses mit einfacher Mehrheit
- Ermächtigung des Verwalters gem. § 27 Abs. 2 WEG
- Befristung der Beschlussentscheidung
- Gesetzliche Befristung auf max. drei Jahre
- Festlegung abweichender Fristen
- Übergangsregelung bis Ende 2027
- Verfahrensregelungen
- Pflicht zur Ausgestaltung des Verfahrens
- Regelung der technischen Voraussetzungen
- Abwicklung der Versammlung
- Kostentragung
- Aufhebungs- und Änderungsbeschlüsse
- Aufhebung des Einführungsbeschlusses
- Erneute Beschlussfassung
- Änderungen des Verfahrens
- Regelungen in der Gemeinschaftsordnung
- Anwendbarkeit auf Mehrhausanlagen
- Wirksamkeit abweichender Vereinbarungen
- Praktische Umsetzung durch den Verwalter
- Bereitstellung der technischen Voraussetzungen
- Inanspruchnahme von externen Dienstleistern
- Besonderheiten der Ladung
- Anforderungen an die Versammlungsleitung
- Datenschutzrechtliche Aspekte
- Zusatzvergütung des Verwalters
- Beschlussmängel und Anfechtung
- Anfechtbarkeit des Einführungsbeschlusses
- Zumutbarkeit der virtuellen Teilnahme
- Technische Probleme während der Versammlung
Referent: Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautor, langjähriger Fachreferent in der Immobilienwirtschaft.
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 1,5 Nettozeitstunde ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 1,5 Nettozeitstunde nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.