Das Konzept der modularen WEG-Verwaltung eröffnet (gerade auch kleineren) Wohnungseigentümergemeinschaften und WEG-Verwaltern neue Wege zur individuell angepassten Liegenschaftsverwaltung. Diese Form der Verwaltung ermöglicht es den Eigentümern, spezifische Dienstleistungen nach Bedarf zu wählen und so eine maßgeschneiderte Betreuung ihrer Eigentumseinheiten zu realisieren.
Verwalter bieten nicht mehr das ganze Paket, sondern nur noch einzelne Dienstleistungen an.
Im Rahmen der modularen WEG-Verwaltung können Gemeinschaften der Wohnungseigentümer (GdWE) bestimmte Verwaltungsaufgaben wie Buchhaltung, technische Dienstleistungen und die Versammlungsbegleitung an externe Dienstleister delegieren oder in Eigenregie übernehmen. Das hat den Vorteil, dass sie nicht zwingend ein umfassendes Verwaltungspaket in Anspruch nehmen müssen, sondern auch einzelne, passgenaue Leistungen auswählen können. Diese Flexibilität führt nicht nur zu einer potenziellen Kosteneinsparung, sondern auch zu erhöhter Transparenz und mehr Kontrolle für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.
Ein zentraler Aspekt der modularen WEG-Verwaltung ist ihre rechtliche Grundlage. Nach aktueller Gesetzeslage kann die GdWE die Leistungen des Verwalters per Beschluss erweitern oder einschränken. Dabei ergeben sich spannende rechtliche Fragestellungen: Wie ist eine so reduzierte Verwaltung „Verwaltung light“ zulässig? Welche Rechte und Pflichten verbleiben bei einem „gekappten“ Verwalter? Vor allem Haftungsfragen, beispielsweise in Bezug auf die Bauherrensorgfalt bei Erhaltungsmaßnahmen, sind hier von besonderer Bedeutung.
Die rechtliche Einordnung und die Auswirkungen auf die Kostenstruktur und Vergütung des Verwalters sind zentrale Themen dieses Seminars über die modulare Verwaltung. Unsere Referenten – Jurist und Praktikerin – erörtern aus unterschiedlichen Perspektiven, wie sich die modulare Verwaltung auf die Rechte und Pflichten der Verwalter auswirkt und welche Modelle rechtlich tragfähig sind. Darüber hinaus diskutieren wir, ob eine digitale Rumpf-Verwaltung, die ausschließlich über digitale Portale und Chatbots kommuniziert, eine zukunftsfähige Option darstellen könnte.
Wir besprechen unter anderem folgende Themen und Fragestellungen:
- Darstellung der möglichen Konzepte einer modularen Verwaltung
- Variante 1: Der WEG-Verwalter erbringt nur noch eine Teil-Verwaltung mit reduzierten Rechten und Pflichten
Die GdWE bestellt einen gewerblichen WEG-Verwalter, dessen Aufgaben- und Pflichtenkatalog nach § 27 Abs.2 WEG stark zusammengestrichen wird - Variante 2: Der Verwalter wird nicht als WEG-Verwalter bestellt, sondern erbringt nur einzelne Dienstleistungen
Es erfolgt eine Selbstverwaltung durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer – die GdWE kauft einzelne Dienstleistungen bei dem Verwalter oder Dritten ein (z.B. Erstellung der Jahresabrechnung, Vorbereitung der Eigentümerversammlung)
- Rechtliche Besonderheiten und Probleme der Konzepte:
- Gehen beide Varianten rechtlich überhaupt?
- Was geht durch Vereinbarung, Beschluss und/oder Verwaltervertrag?
- Welche Rechte und Pflichten haben die Akteure (WEG-Verwalter, Dienstleister, einzelne Wohnungseigentümer, die GdWE) überhaupt?
- Wer übernimmt die Haftung im Innen- und Außenverhältnis?
- Welche (Rechts-)Stellung hat bei der Variante 1 ein „Verwalter light“? Kann man sich der WEG-Verwalter z. B. der „Wie-ein-Bauherr-Haftung“ bei Erhaltungsmaßnahmen entziehen?
- Welche (Rechts-)Stellung hat bei Variante 2 der Ansprechpartner für den Verwalter in der GdWE; gibt es so etwas wie einen „internen Verwalter“ innerhalb der GdWE?
- Praktische Schwerpunkte der modularen Verwaltung
- Buchhaltung
- Erstellung Jahresabrechnung
- Erstellung Wirtschaftsplan
- Organisatorische Begleitung von Eigentümerversammlungen
- Erfahrungen, Vorteile und Nachteile der modularen Verwaltung aus Sicht des WEG-Verwalters mit dem Fokus auf
- Kosteneffizienz
- Flexibilität
- Transparenz
- Umsetzung eines Konzepts mit der GdWE
- Bedarfsanalyse: Welche Aufgaben sollen ausgelagert oder durch die GdWE oder einzelne Wohnungseigentümer selbst übernommen werden?
- Welche konkreten Leistungen sollen durch den WEG-Verwalter erbracht werden?
- Klare Kommunikation: Definition von Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten
- Kostenstruktur und Verwaltervergütung
Referenten: Barry Sankol, Richter am Amtsgericht, Vorsitzender der WEG-Abteilungen beim Amtsgericht Hamburg-St. Georg, Autor von wissenschaftlichen Fachbeiträgen sowie langjährig erfahrener Referent im Wohnungseigentumsrecht.
Lisa Runge, Immobilienfachwirtin, Gründerin bei IMMOMENT Hausverwaltung, langjährige Referentin in der Immobilienwirtschaft
Preis: 129,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis:
WEG-Verwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der WEG-Verwaltung betraut sind
Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die im Mietrecht und WEG-Recht beratend und forensisch tätig sind.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.