Es ist eins der grundlegendsten Themen in der Vermietung – und zugleich eines der komplexesten: die Mieterhöhung. Denn wenn hier etwas schiefgeht, endet das oft in Strafzahlungen, Verlusten oder vor Gericht. Die Buzzwords sind so ziemlich jedem bekannt: Mietpreisbremse, Indexmiete, Staffelmiete, Mieterhöhungsverlangen… Doch was juristisch ganz genau dahintersteckt und wie Sie Fehler vermeiden – das ist oft nicht klar.
In unserem Seminar klären wir all das und geben Ihnen wichtige Hilfen an die Hand.
Folgende Themen werden bearbeitet:
- Darstellung und Tios zur Mietzinsstruktur: Nettokaltmieten, Teilinklusivmieten, Inklusivmieten
- Ausgangsmiete und Berücksichtigung der Mietpreisbremse
- Indexmiete
- Staffelmiete
- Mieterhöhung im laufenden Mietverhältnis anhand von Mietspiegel, Vergleichsmieten oder Sachverständigengutachten mit sämtlichen Form- und Fristerfordernissen
- Gerichtliche Durchsetzung der Mieterhöhung
Wie immer liefern wir Ihnen praktische Werkzeuge für Ihren Arbeitsalltag, etwa konkrete Muster für ein Mieterhöhungsverlangen. Außerdem diskutieren wir die Vor- und Nachteile verschiedener Mietzinsstrukturen und verschiedener Mietanpassungsmöglichkeiten, die Sie bereits bei der Mietvertragsverhandlung berücksichtigen können.
Angemeldete Teilnehmer können uns ihre Fragen schicken – die Referentin wird sie zur Diskussionsgrundlage des Seminars machen!
Referentin: Henrike Butenberg, Fachanwältin für Mietrecht, ausschließlich tätig im Immobilienrecht, Fachbuchautorin, langjährige Fachreferentin in der Immobilienwirtschaft
Preis: 165,00 € zzgl. Mehrwertsteuer
Teilnehmerkreis: Fachanwälte für Mietrecht, Rechtsanwälte, die im Mietrecht beratend und forensisch tätig sind. Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter, die mit der Mietverwaltung betraut sind, Geschäftsführung, Abteilungsleiter und Prokuristen der Verwaltungsunternehmen
Weiterbildungspflicht: Für Verwalter wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach § 34c GewO, § 15b MaBV erteilt.
Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).