Lärm im Mietverhältnis – so handelt der Miet-Verwalter richtig

Lärm im Mietverhältnis – so handelt der Miet-Verwalter richtig

Lärm im Mietverhältnis – so handelt der Miet-Verwalter richtig

129,00 

20.05.2025 – 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr (2 Nettozeitstunden).

Remmidemmi im ehrenwerten Haus? Oder Baustellenlärm? Lärm löst die meisten Konflikte in Wohnraummietverhältnissen aus. Nachbarn beschweren sich, mindern die Miete oder kündigen sogar. Welche Optionen hat man als Vermieter und Miet-Verwalter? Dieser Frage geht Dr. Selk praxisorientiert nach.

Beschreibung

Nächtliche Waschgänge, laute Auseinandersetzungen, basslastige Musik, aber auch Baulärm oder Kinderlärm: Geräuschbelästigung führt in Mehrfamilienhäusern häufig zu Konflikten. Betroffene Mieterinnen und Mieter nehmen dies – nachvollziehbarerweise – meist nicht allzu lange hin und wenden sich an den Vermieter oder Miet-Verwalter. Sie drohen mit Mietminderung, fordern aber auch, dass Vermieter und Miet-Verwalter einschreiten oder dem störenden Mieter sogar kündigen sollen. Was können Miet-Verwalter und Vermieter tun? Wie ist die rechtliche Lage – auch im Hinblick auf spätere Beweisprobleme?

Wir behandeln folgende Themen und Fragestellungen:

  • Lärm: Welche Varianten gibt es? Baulärm, Musik, Geschrei, Kinderlärm usw.
  • Warum ist Kinderlärm in der Regel kein „Lärm“, sondern „Zukunftsmusik“? Und was überschreitet dennoch die Grenzen?
  • Die benachbarte Baustelle – ihr Baulärm und seine Besonderheiten
  • Wie dokumentiert man störendem Lärm richtig, was gilt für das Lärmprotokoll?
  • So geht man als Miet-Verwalter am besten gegen Lärm vor!
  • Als Miet-Verwalter sollten Sie die Rechtslage kennen: Wer hat welche Ansprüche gegen wen?
  • Was muss der Miet-Verwalter als „Vorsorge“ veranlassen, damit der Vermieter für Rechtsstreitigkeiten erfolgreich aufgestellt ist – und wie ist die Beweissituation im Prozess?

Referent: Dr. Michael Selk, u. a. Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, langjähriger Referent in der Immobilienwirtschaft, das Magazin FOCUS führt Rechtsanwalt Dr. Selk in der Liste der Top-Anwälte jährlich seit 2016 für Miete & Eigentum

Preis: 129,00 Euro

Teilnehmerkreis:
Wohnimmobilienverwalter: Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mit der Mietverwaltung betraut sind

Fortbildungspflicht: Für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer über 2 Nettozeitstunden ausgestellt (§ 15 FAO).

Weiterbildungspflicht: Für Verwalter und Verwalterinnen wird über die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung als Weiterbildungsnachweis über 2 Nettozeitstunden nach §§ 34c GewO, 15b MaBV erteilt.

Zusätzliche Information

Präsentationsform

Onlineseminar

Technische Hinweise

Für die Teilnahme ist lediglich ein Computer, Zugang zum Internet und ein Telefon bzw. die Audiofunktion an dem Computer erforderlich. Das Seminar findet mittels zoom statt. Die Teilnehmer erhalten rechtzeitig vor dem Seminar (in der Regel am Vortag) eine Einladungs-Email mit den Zugangsdaten zum Seminar („Meeting“) mit Hinweisen zum technischen Ablauf an die angegebene E-Mail-Adresse.


Nach oben